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Microsoft bestätigt: Neue Windows-11-Updates lösen Bluescreens aus

Wer unter Windows 11 nach den jüngsten Updates mit Bluescreens konfrontiert wird, ist damit nicht allein. Auch Microsoft hat das Problem nun erkannt.
/ Marc Stöckel
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Ein symbolisches Windows-11-Update-Fenster (Bild: pixabay.com / PabitraKaity)
Ein symbolisches Windows-11-Update-Fenster Bild: pixabay.com / PabitraKaity

Seit Ende März haben einige Nutzer von Windows 11 24H2 offenbar Probleme mit Bluescreens (BSOD), die auf einen Kernel-Error hindeuten. In den Supportbeiträgen der Updates KB5053656(öffnet im neuen Fenster) von Ende März und KB5055523(öffnet im neuen Fenster) von Anfang April hat Microsoft den Fehler inzwischen bestätigt. Wie weit die besagten Bluescreens verbreitet sind, gibt der Konzern zwar nicht an, dafür stellt er aber Abhilfe in Aussicht.

Laut Microsoft erscheint der Bluescreen nach Installation des jeweiligen Updates sowie einem darauf folgenden Neustart des Betriebssystems. Den Angaben nach wird dabei möglicherweise der Fehlercode 0x18B sowie der Fehler "SECURE_KERNEL_ERROR" angezeigt. Microsofts Dokumentation zufolge(öffnet im neuen Fenster) deutet dies auf einen schwerwiegenden Kernel-Fehler hin.

Ein Roll-back soll es vorerst richten

Einen Fix, der die Bluescreens beseitigt, stellt Microsoft bisher nicht bereit. Der Konzern versichert jedoch, bereits an einer Lösung zu arbeiten und diese mit einem zukünftigen Update zu verteilen. Zudem will Microsoft das Problem vorerst durch einen sogenannten Known Issue Roll-back (KIR) entschärft haben. Diese Vorgehensweise kam kürzlich auch bei weit verbreiteten RDP-Problemen zum Einsatz.

Beim KIR werden lediglich die Änderungen zurückgezogen, die den jeweiligen Fehler auslösen. Auf all jenen Systemen, die nicht von einem IT-Administrator verwaltet werden, wie etwa bei Privatnutzern, wird der Roll-back automatisch verteilt. Das kann allerdings bis zu 24 Stunden dauern. Laut Microsoft können Anwender den Prozess aber bei Bedarf durch Neustarts beschleunigen.

In verwalteten IT-Umgebungen hingegen muss das KIR-Update von einem Administrator per Gruppenrichtlinie freigegeben werden(öffnet im neuen Fenster) . Damit der Roll-back effektiv Anwendung findet, braucht jedes adressierte System im Anschluss einen Reboot.


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