Microsoft-Alternative: Onlyoffice wirft Euro-Office Lizenzverstoß vor
Die Entwickler von Onlyoffice haben Ionos und Nextcloud Lizenzverstöße wegen des neuen Office-Programms Euro-Office vorgeworfen(öffnet im neuen Fenster) . Euro-Office soll eine Open-Source-Alternative für Microsofts Office-Suite sein und basiert in Teilen auf einem Fork von Onlyoffice.
Onlyoffice wurde unter der Lizenz AGPL v3 veröffentlicht, die grundsätzlich Forks und die Weiterverwendung erlaubt. Allerdings hat Onlyoffice zusätzliche Bedingungen inkludiert: Das Onlyoffice-Branding muss inklusive des Onlyoffice-Logos erhalten bleiben, zudem muss der Ursprung der Originaltechnologie klar erkennbar sein.
Diesen Anforderungen sollen Ionos und Nextcloud nicht nachgekommen sein. Dem Anwalt von Onlyoffice zufolge kann die AGPL-v3-Lizenz nur in Gänze angenommen werden, die zusätzlichen Bedingungen können nicht ausgeklammert werden.
Onlyoffice und Nextcloud mit unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen
Es sei rechtlich nicht möglich, die neue Software Euro-Office unter einer "reinen" AGPL-v3-Lizenz laufen zu lassen. Das Weglassen der Bedingungen sei als Verstoß gegen die ursprüngliche Lizenz zu werten sein, so der Anwalt. Unklar ist, ob Teile der Bedingungen nicht widersprüchlich sind: So pocht Onlyoffice darauf, dass das Originallogo erhalten bleiben soll, schließt aber gleichzeitig aus, dass Schutzmarken verwendet werden dürfen.
Erwartungsgemäß sehen Ionos und Nextcloud das anders. Ein Nextcloud-Sprecher erklärte Heise(öffnet im neuen Fenster) : "Wie Onlyoffice selbst angibt, handelt es sich bei seinem Produkt um Open Source. Forks sind ein zentraler Bestandteil des Open-Source-Ökosystems und ausdrücklich vorgesehen, um Weiterentwicklung, Anpassung und auch alternative Governance-Modelle zu ermöglichen."
Die "rechtliche Einordnung" sei "transparent im öffentlichen Repository dokumentiert" . Dabei beruft Onlyoffice sich auf Stellen, die es eigentlich wissen müssten: "Diese Meinung wird auch von der Free Software Foundation, der Hüterin der AGPL- und GPL-Lizenzen geteilt. Die rechtliche Situation wurde auch mit Bradley M. Kuhn, dem Erfinder der AGPL Lizenz, diskutiert und er unterstützt unsere rechtliche Einschätzung zu 100 Prozent."
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