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Metas Bezahlpläne: Datenschutz nur für Reiche?

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems will gegen das Pay-for-your-Rights-Geschäftsmodell von Meta klagen, falls die EU-Kommission es genehmigen sollte.
/ Christiane Schulzki-Haddouti
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Hauptsitz von Meta in Menlo Park, Kalifornien (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)
Hauptsitz von Meta in Menlo Park, Kalifornien Bild: Justin Sullivan/Getty Images

Meta hat der EU-Kommission laut einem Bericht des Wall Street Journal Pläne zu einem Pay-for-your-Rights-Geschäftsmodell vorgelegt . Dem Bericht zufolge sollen europäische Nutzer für einen werbefreien Account bei Facebook und Instagram monatlich jeweils 10 Euro zahlen, für ein Doppelabo zweier verbundener Accounts würden 16 Euro fällig.

Hintergrund sind jahrelange Rechtsstreitigkeiten, die zu hohen Bußgeldern führten, sowie ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Meta stützt sich auf eine Erwägung des EuGH im Urteil vom 3. Juli 2023 (C-252/21)(öffnet im neuen Fenster) , wonach alternative Finanzierungswege, "gegebenenfalls gegen ein angemessenes Entgelt," möglich seien.

Erwägungsgründe seien jedoch normalerweise nicht verbindlich, sagte der Datenschutzaktivist Max Schrems, und hingen auch nicht direkt mit dem Fall zusammen. Insofern seien die Pläne vor Gericht durchaus angreifbar.

Schrems befürchtet Dammbruch

Angesichts des hohen Preises sagt Schrems: "Das würde bedeuten, dass nur die Reichen in den Genuss dieser Rechte kommen, und das in einer Zeit, in der viele Menschen um ihr Auskommen kämpfen." Für ihn steht fest: "Grundrechte sind nicht käuflich. Sollen wir demnächst für das Wahlrecht oder das Recht auf freie Meinungsäußerung bezahlen?"  

Nach dieser Logik könnten künftig nur noch Reiche ihre Bürgerrechte wahrnehmen. Für Schrems ist Metas Konzept daher ein Dammbruch, den er vor Gericht bekämpfen werde.

Auch das Tech-Magazin Techcrunch(öffnet im neuen Fenster) bezeichnete den Plan, eine Nutzungsgebühr von "14 Dollar pro Monat oder auch nur 4 Dollar" zu erheben, als "schlechten Witz" . Dabei verwies es darauf, dass die Videoplattform Tiktok derzeit mit einer werbefreien Aboversion experimentiere. Möglicherweise stelle der Anbieter ähnliche Überlegungen an wie Meta, nachdem die irische Datenschutzbehörde Tiktok zu einem Bußgeld von 345 Millionen Euro verurteilt habe.

Erst Anfang des Jahres wurde Meta von der irischen Datenschutzaufsicht zu einer Strafe von 390 Millionen Euro verurteilt: 210 Millionen Euro Bußgeld wegen Datenschutzverstößen bei Facebook und 180 Millionen Euro bei Instagram für die Verletzung von Datenschutzrechten. Der Grund: Meta darf ohne eine gültige freiwillige und informierte Einwilligung keine personenbezogenen Daten für Werbung nutzen.

Schrems ist der Ansicht, dass die Strafe viel zu niedrig ausgefallen sei: Angesichts von Werbeeinnahmen in Höhe von rund 72 Milliarden Euro in Europa sei auch die Höchststrafe von 4,36 Milliarden Euro möglich gewesen.

Adaption von Pay or Okay

Meta und Tiktok adaptieren mit ihrem Pay-for-your-Rights-Ansatz das Konzept von Pay or Okay, das erstmals von der österreichischen Zeitung Der Standard eingeführt wurde. Dabei haben Leser die Wahl, entweder der Verarbeitung ihrer Daten für Werbezwecke zuzustimmen oder eine monatliche Gebühr zu entrichten.

Das Vorgehen wurde später von anderen Verlagen übernommen, unter anderem auch von Golem.de. Auch gegen dieses Modell legte Schrems Beschwerde ein.

Datenschutzbehörden in Österreich, später auch in Deutschland und Frankreich, erhoben dagegen keine Einwände, da sie dies als Mittel ansehen, journalistische Webseiten zu unterstützen, die unter dem Druck sinkender Werbeeinnahmen stehen. Grund ist das radikal veränderte Anzeigengeschäft, das online vornehmlich in der Hand der großen amerikanischen Tech-Konzerne liegt.


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