Meta, Amazon, Google: Achtmal klicken, um eine Einwilligung zu widerrufen

Mehrere große IT-Konzerne verstoßen laut einer Studie von Verbraucherschützern gegen die Vorgaben des europäischen Digitale-Märkte-Gesetzes (DMA). Dies betreffe die Zusammenführung von Daten verschiedener Dienste und das Verbot, die Nutzung eines Dienstes vom Abonnieren eines anderen Dienstes abhängig zu machen (Kopplungsverbot).
"Gatekeeper wie Meta, Amazon, Tiktok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte. Alle untersuchten Dienste nutzen weiterhin manipulative Designs, um an mehr Daten zu kommen" , sagte Ramona Pop, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), laut Pressemitteilung vom 5. August 2024(öffnet im neuen Fenster) .
Seit Anfang März 2024 müssen sich Unternehmen an die Vorgaben des DMA halten (g+). Bei Verstoß drohen empfindliche Strafen. Die Verordnung soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und neuen Konkurrenten bessere Chancen ermöglichen. Die EU-Kommission veröffentlichte im September 2023 eine erste Liste von sechs Firmen mit 22 Diensten, die als Gatekeeper gelten. Darunter sind die US-Konzerne Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Drohung mit kostenpflichtigem Dienst
Den Verbraucherschützern zufolge erschweren es alle untersuchten Gatekeeper Nutzern, erteilte Einwilligungen in die Zusammenführung von Daten aus mehreren Diensten zu widerrufen. Um die Einwilligung zu erhalten, setzen demnach alle untersuchten Anbieter manipulative Designs ein, sogenannte Dark Patterns.
Die 16-seitige Studie(öffnet im neuen Fenster) (PDF) verweist auf den Auswahlbildschirm von Tiktok, in dem es heißt: "Erlaube uns, deine Daten zu verwenden, um dir relevante Werbung zu zeigen, damit Tiktok kostenlos bleibt." Tiktok, das zum chinesischen Unternehmen Bytedance gehört, spiele damit gezielt mit der Sorge von Nutzern, das soziale Netzwerk kostenpflichtig zu machen.
Was ebenfalls moniert wird: Der Widerruf der erteilten Einwilligung falle bei allen untersuchten zentralen Plattformdiensten und anderen Diensten deutlich schwerer als die ursprüngliche Einwilligung. "Im Durchschnitt bedarf es sechs Klicks, um die Einwilligung zu widerrufen. Besonders negativ fallen hier die untersuchten Dienste von Meta auf, bei denen im Durchschnitt acht Klicks nötig sind, um die Einwilligung in den Datenaustausch zu widerrufen" , heißt es.
Nach Ansicht von Pop reichen die geltenden Regeln nicht aus. "Manipulative Designs müssen umfassend verboten werden. Beispielsweise auf Webshops und Webseiten sind sie unzureichend reguliert" , sagte die VZBV-Chefin.
Facebook-Marketplace setzt Facebook-Konto voraus
Mit Blick auf das Kopplungsverbot fiel vor allem Facebook negativ auf. Ohne ein zusätzliches Facebook-Konto lässt sich Facebook-Marketplace nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht sinnvoll als Marktplatz nutzen. "Obwohl der Marketplace als zentraler Plattformdienst benannt wurde und dadurch dem Kopplungsverbot unterliegt, stellt Meta keine Option bereit, mit der der Dienst vollständig ohne Facebook-Konto genutzt werden könnte" , kritisiert der VZBV.
Bei Google und Apple habe die Überprüfung ergeben, dass die untersuchten Dienste nicht direkt miteinander gekoppelt seien. "Stattdessen wird aber zur vollumfänglichen Nutzung nach wie vor ein diensteübergreifendes Benutzerkonto des Gatekeeper-Unternehmens benötigt, nämlich ein Google-Konto beziehungsweise eine Apple-ID, was hinsichtlich des Kopplungsverbots zumindest Fragen aufwirft" , heißt es in der Studie.



