Messengerdienste: Staatstrojaner sollen mehr Einbrecher überführen
Die Bundesregierung will den Einsatz von Staatstrojanern noch einmal ausweiten. Die Begründung überzeugt im Falle von Wohnungseinbrüchen jedoch nicht immer.

Ermittlungsbehörden sollen künftig fast jede Art von Wohnungseinbrüchen mit Hilfe von Spähsoftware aufklären dürfen. Die Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (PDF) zur Modernisierung des Strafverfahrens. In Punkt 8 heißt es dazu, dass bei "Verdacht insbesondere eines serienmäßig begangenen Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung" den Ermittlern die "Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation ermöglicht werden".
Zuletzt hatte die große Koalition im Sommer 2017 den Einsatz von Staatstrojanern stark ausgeweitet. Daher dürfen Ermittler bereits bei Bandendiebstahl nach Paragraf 244, Abs. 1, Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) Überwachungssoftware einsetzen, um die Kommunikation der Verdächtigen zu überwachen. Das Ministerium begründete dies auf Anfrage von Golem.de mit den Worten: "Da ein Bandendiebstahl Organisation und Absprachen voraussetzt, ist es naheliegend, durch Telekommunikationsüberwachung wichtige Erkenntnisse zu erlangen."
Was hilft die Überwachung bei Einzeltätern?
Dem Ministerium zufolge gilt diese Befugnis auch bei bandenmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen. Künftig soll es aber auch möglich sein, ohne Verdacht auf Bandendiebstahl bei Wohnungseinbrüchen nach Paragraf 244, Abs. 4 des StGB bei verdächtigen Einzeltätern einen Staatstrojaner einzusetzen, um beispielsweise dessen verschlüsselte Kommunikation per Whatsapp oder anderen Messengerdiensten zu überwachen.
Zur Begründung teilte das Ministerium mit: "Die Frage, ob es sich um einen Bandendiebstahl handelt, kann sehr häufig erst am Ende der Ermittlungen beantwortet werden. Zu Beginn der Ermittlung liegen vielfach keine zureichenden Anhaltspunkte für eine bandenmäßige Begehung vor." Zudem könne davon ausgegangen werden, "dass sich Täter untereinander oder mit Dritten über bereits begangene oder geplante Straftaten austauschen".
Ein Gesetzentwurf, dem der Bundestag noch zustimmen müsste, liegt noch nicht vor. In der Gesetzesbegründung soll dem Eckpunktepapier zufolge hervorgehoben werden, dass für eine Überwachungsmaßnahme "die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre". Eine Einzeltat, bei der nichts Wertvolles gestohlen und die Privatsphäre der Geschädigten nicht intensiv beeinträchtigt worden, gelte eher nicht als ein solch schwerwiegender Einzelfall. Die Regelung soll zunächst auf fünf Jahre befristet sein und dann evaluiert werden.
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Naja wenn der Taxifahrer sich drei mal in 500m Meter Nähe zu einem Tatort mit gleicher...
Da hast Du aber eine ganze Menge an Maßnahmen vergessen: https://www.tmowizard.eu...
Das ist doch immer so. Wenn die Infrastruktur erst einmal geschaffen ist, dann weckt die...
Deren Erbe jetzt Scheibchen fuer Scheibchen im Sondermuell landet.