Messenger: Signal darf nach einem Jahr über Polizeianfrage sprechen
Obwohl Signal kaum Daten erhebt und nichts Relevantes weitergeben konnte, erhielt es eine Geheimhaltungsverpflichtung von der US-Polizei.

Die Polizei von Santa Clara/USA wollte umfangreiche Informationen über eine Person erhalten, die den Messenger Signal nutzt. Obwohl Signal kaum Informationen erhebt und entsprechend nichts Substantielles herausgeben konnte, wurde eine sogenannte Gag-Order ausgestellt, die es Signal verbat, an die Öffentlichkeit zu gehen. Erst nach einem Jahr konnte nun die Öffentlichkeit über den Vorfall informiert werden.
Die Datenabfrage verlangte von Signal, Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines bestimmten Signal-Nutzers herauszugeben. Auch Rechnungsdaten, die Daten der Kontoeröffnung und -registrierung, die Daten eingehender und ausgehender Anrufe, Sprachnachrichten, Videoanrufe, E-Mails, Textnachrichten sowie das Datum, die Uhrzeit und die IP-Adresse, zu denen die betreffende Person sich bei Signal angemeldet hat beziehungsweise verbunden war, sollten herausgegeben werden.
In einem Blogeintrag verweist Signal darauf, dass der Dienst diese Daten nicht erhebe (Zero-Knowledge-Prinzip): "Wie üblich konnten wir keine dieser Informationen zur Verfügung stellen. Es ist unmöglich, Daten herauszugeben, auf die wir gar nicht erst Zugriff hatten", heißt es in dem Blogeintrag. "Signal hat keinen Zugang zu Ihren Nachrichten, Ihrer Chatliste, Ihren Gruppen, Ihren Kontakten, Ihren Stickern, Ihrem Profilnamen oder Avatar und auch nicht zu den GIFs, nach denen Sie suchen."
Nur der Unix-Zeitstempel für das Datum, an dem jedes Konto erstellt wurde sowie das Datum, an dem das Konto zuletzt mit dem Signal-Dienst verbunden war, habe man weitergeben können. Mehr Informationen habe man schlicht nicht, betont Signal.
Polizei verlangt Geheimhaltung von Signal
Obwohl Signal nichts über seine Nutzer wisse, frage die Regierung weiter nach, schreibt der Messengerdienst. Doch mit der Frage und der kargen Antwort, dass man nur über zwei Zeitstempel verfüge, war es noch nicht zu Ende: Im Anschluss stellte die Strafverfolgungsbehörde eine Geheimhaltungsverfügung aus, die Signal verbat, öffentlich bekannt zu geben, dass es eine Datenabfrage erhalten hatte.
Die Geheimhaltungsverfügung wurde viermal durch ein Gericht verlängert, was dazu führte, dass Signal die Öffentlichkeit erst ein Jahr später über den Vorgang informieren kann. "Obwohl der Richter vier aufeinander folgende Geheimhaltungsverfügungen genehmigte, bestätigte das Gericht nie den Eingang unseres Antrags auf teilweise Offenlegung, noch setzte es eine Anhörung an, und es reagierte nicht auf die Anrufe seiner Anwälte, die eine Anhörung ansetzen wollten", schreibt Signal.
Es ist nicht die erste Datenabfrage und nicht die erste Geheimhaltungsverpflichtung, die Signal erhalten hat - obwohl der Messenger nach wie vor keine relevanten Daten herausgeben kann.
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Wende Dich bitte an das planwirtschaftliche ZentralbankUngeld aus dem Nichts der BIS. Da...
Das war mal der Wunsch, aber auch das BVerfG hat gesagt die EU darf nicht das...
Aber, aber .. die {Kinder, Alten, Opfer, Minderheiten..}!!1elf /i
Hallo, Danke für den Hinweis. Haben wir gefixt. Viele Grüße Moritz