Rechtliche Rahmenbedingungen für Freifunker

Nach der Installation des Images auf der gewünschten Hardware ist der Freifunk-Router fertiggestellt. Überspitzt ließe sich sagen, dass die Probleme damit anfangen. Auf technischer Seite gibt es bei der Standardkonfiguration das Problem, dass die Luftschnittstelle unverschlüsselt ist, was unschön ist. Ein anderes Problem ist die Haftung, womit wir bei der rechtlichen Seite von Freifunk landen.

Die Freifunk-Geräte senden ihren Traffic zu einem in der Firmware eingestellten Gateway. Damit haben die Aufsteller der Router keine Probleme. Im Gateway wird der Traffic dann ins Internet überführt. Hier wird es problematisch. Natürlich haftet in der Theorie niemand für die Straftaten anderer. Allerdings ist der Betreiber des Gateways der erste Ansprechpartner, wenn etwas schiefgeht - und im schlimmsten Fall hat dieser erst einmal eine Menge Stress mit der Judikative und der Exekutive - bis dort bemerkt wird, dass jemand anders gesucht wird. Glück dem, der sich auf das Providerprivileg berufen kann.

Als Lösung ließe sich hier unter anderem der Gateway-Traffic über einen VPN-Zugang ins Internet routen, damit das eigene Freifunk-Netzwerk unbeschwerter in Betrieb genommen werden kann. Dies ist bei den meisten Freifunk-Communitys der Standard.

Mitte 2017 beschloss der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes, womit die oft kritisierte Störerhaftung abgeschafft wurde. Der entsprechende Paragraph 8 des TMG enthält nun unter anderem folgenden Punkt:

"Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Sofern diese Diensteanbieter nicht verantwortlich sind, können sie insbesondere nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen."

Damit wurde auch im Freifunk-Bereich wesentlich mehr Rechtssicherheit geschaffen, so dass der Betrieb solcher offenen Netzwerke wesentlich angenehmer geworden ist.

Mein Fazit: Die Gründung einer lokalen Gruppe ist mit einigen Herausforderungen verbunden, während die Integration eigener Router in bestehende Communities wesentlich einfacher ist. Für unseren Hackerspace haben wir beschlossen, es auf einen späteren Zeitpunkt zu vertagen, da wir unsere Energie erst einmal in andere Themen gesteckt haben.

Florian Bottke ist seit vielen Jahren in der Softwareentwicklung, insbesondere im Backend, tätig. Daneben schreibt er regelmäßig zu technischen Themen und betreibt mit dem SNEScast einen Podcast rund um das Super Nintendo Entertainment System.

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 Fledermäuse im Mesh-Netzwerk
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do5rsw 17. Feb 2022

joa das FB scheint ziemlich tot. Es gibt aber einen irc channel: http://irc.hackint.org...

M.P. 04. Feb 2022

Hatte den Freifunk-Router erst falsch angeschlossen, und mich gewundert, dass es so viele...

MeinSenf 04. Feb 2022

Dann sollten die das aber auch mit ihren verwaisten Homepages machen.

SchluppoMäcQuar... 03. Feb 2022

Die Idee ist ja noch immer super. Aber in Summe wird man sich, von Kleinstgruppen...



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