Merkel abgehört: Wie authentisch ist das Spiegel-Dokument?

Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel streitet sich mit dem Generalbundesanwalt Range über die "Abschrift" aus einer NSA-Datenbank. Es wirft ihm "Unaufmerksamkeit und Frust" vor.

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Dieses angebliche Dokument von einem NSA-Auftrag soll von einem Spiegel-Redakteur selbst angefertigt worden sein.
Dieses angebliche Dokument von einem NSA-Auftrag soll von einem Spiegel-Redakteur selbst angefertigt worden sein. (Bild: Der Spiegel)

Die Überschrift des Blogeintrags lässt auf reichlich Unmut schließen: "Lässt Generalbundesanwalt Frust am Spiegel ab?", hat das Nachrichtenmagazin am Freitag gefragt. Hintergrund sind Äußerungen von Generalbundesanwalt Harald Range auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in Karlsruhe. Dabei hatte er die Beweiskraft eines Dokuments in Zweifel gezogen, aus dem die Überwachung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durch den US-Geheimdienst NSA hervorgehen soll. Zu Unrecht, wie der Spiegel findet.

Range hatte wörtlich gesagt: "Das Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons angesehen worden ist, ist kein authentischer Fernmeldeaufklärungsauftrag der NSA. Es stammt nicht aus einer Datenbank der NSA." Vielmehr habe es "ein Spiegel-Redakteur selbst hergestellt - laut seinen Angaben auf der Grundlage eines in Augenschein genommenen Dokuments der NSA". Nach Ansicht des Magazins entstand dabei "der falsche Eindruck, der Spiegel habe unsauber gearbeitet". Range wird vorgeworfen, sich aus "Unachtsamkeit oder Frust" so geäußert zu haben, weil der Spiegel den Ermittlungsbehörden seine Quellen nicht offenlege.

Abschrift nie als Originaldokument bezeichnet

Das Magazin legt dabei Wert auf die Feststellung: "Der Spiegel hatte im Vorfeld der Berichterstattung zur Überwachung der Mobiltelefone der Bundeskanzlerin Zugang zu Informationen aus einer NSA-Datenbank, die er daraus übernommen hat. Die Redaktion hat dem Bundeskanzleramt diese Informationen als Abschrift zur Prüfung vorgelegt - und zwar mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich dabei nicht um einen Originalauszug, sondern um eine Abschrift handelt." Die Abschrift sei "zu keinem Zeitpunkt als Originaldokument bezeichnet" worden, heißt es weiter. Darauf hatte auch Golem.de in seiner Berichterstattung hingewiesen.

Allerdings hat auch Range nie behauptet, dass Angaben auf der Abschrift gefälscht seien oder nicht der Wahrheit entsprächen. "Eine seriöse Bewertung der Echtheit und des Inhalts des Dokuments ist unter diesen Umständen derzeit nicht möglich", hatte er gesagt. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, ergänzte auf Anfrage von Golem.de: "Diese Aussagen entsprechen den bisherigen Beweisergebnissen und waren mit keinerlei Wertungen verbunden. Im Gegenteil, die Nachfrage eines Journalisten während der Pressekonferenz, ob es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handele, hat Generalbundesanwalt Range ausdrücklich verneint." Von Frust könne daher keine Rede sein.

Abhörung nie dementiert

Der Spiegel weist zudem darauf hin, dass NSA und US-Regierung die Berichte nicht dementiert hätten. Verschiedene Quellen hätten sie sogar bestätigt. Was sich leicht überprüfen lässt: So soll der EU-Parlamentarier Elmar Brok (CDU) dabei gewesen sein, als der ehemalige NSA-Chef Keith Alexander in Washington eingeräumt habe, die NSA überwache Merkels Handy "nicht mehr". Die frühere US-Außenministerin Hillary Clinton hatte im vergangenen Juli gesagt: "Die Überwachung des Telefons von Kanzlerin Merkel war definitiv falsch."

Dass der Spiegel anders als bei den Snowden-Unterlagen weder die Abschrift noch das Originaldokument je veröffentlichte, scheint aber einen Grund zu haben. Das in der Öffentlichkeit verbreitete Faksimile stammt unter anderem aus einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 27. Oktober 2013 und wurde dem Blatt offenbar aus dem Bundeskanzleramt zugespielt, wie der Spiegel vermutet. Auf dem Dokument lässt sich bei genauem Hinsehen gut erkennen, dass es sich um eine handschriftliche Aufzeichnung handelt.

Konkreter Täter erforderlich

Für Range spielt in dieser Frage auch eine Rolle, ob diese Abschrift im Falle einer Anklage als Beweismittel verwendet werden könnte. Dazu fehlt ihm derzeit offenbar noch der Nachweis einer Authentizität. Ohnehin liegen noch nicht genügend Beweise vor, um eine Anklage zu erheben. Daran würde sich wohl auch nichts ändern, wenn das Originaldokument ausgehändigt und die Abhöraktion damit sicher belegt würde. Denn eine Anklage kann sich nur gegen eine konkrete Person richten. Dass die Ermittlungen früher oder später doch noch eingestellt werden, ist daher recht wahrscheinlich - was dann ganz gewiss tatsächlich für Frust sorgen wird.

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