Verboten bleibt verboten
Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Mitgliedstaaten künftig komplett darauf verzichten würden, illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Das Konzept des Notice-and-Takedown gibt es schließlich schon seit der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2001. Der DSA diente daher vor allem dazu, die Löschung von illegalen Inhalten und den Umgang mit Nutzerbeschwerden EU-weit einheitlich zu regeln.
Die USA verlangen dennoch, dass in Europa verbotene Meinungsäußerungen wie die Leugnung des Holocaust oder strafbare Beleidigungen auf US-Plattformen verbreitet werden dürfen und hier zugänglich sind. Ihr Maßstab für die Meinungsfreiheit soll überall gelten. Schon unter der Regierung von Joe Biden sagte eine Vertreterin des US-Außenministeriums zu dieser Problematik(öffnet im neuen Fenster) : "In der Tradition der Vereinigten Staaten besteht die Antwort auf schlechte Äußerungen – einschließlich rassistischer, antisemitischer, den Holocaust leugnender und verzerrender Äußerungen – nicht in staatlichen Eingriffen oder Zensur, sondern in mehr Äußerungen; Äußerungen, die Toleranz fördern und Lügen mit Fakten begegnen."
Keine staatliche Zensur
Diese Auffassung erscheint angesichts der algorithmen- und KI-gesteuerten Empfehlungssysteme der Plattformen bestenfalls naiv. Denn meist erreichen Lügen, Desinformation oder Hassreden deutlich mehr Nutzer als deren Widerlegungen. Zudem wird die Gefahr durch gezielte Desinformationskampagnen staatlicher Akteure mithilfe von Bot-Netzwerken ausgeblendet.
Außerdem handelt es sich beim DSA nicht um staatliche Eingriffe. So haben die einzelnen Mitgliedstaaten inzwischen mehr als 50 "vertrauenswürdige Hinweisgeber" anerkannt (g+). Diensteanbieter müssen Hinweise dieser Institutionen umgehend prüfen. Die Löschungen müssen schließlich von den Plattformen selbst vorgenommen werden und können vor Gericht angefochten werden.
Plattformen sollen transparenter werden
Ein wichtiger Aspekt des DSA sind zudem die Vorgaben zur Transparenz. So werden in einer eigenen Datenbank(öffnet im neuen Fenster) die Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten dokumentiert. Darüber hinaus müssen große Plattformen wie Facebook, Instagram oder X Wissenschaftlern einen Forschungszugang gewähren. Denn nur so lässt sich ermitteln, auf welche Weise die Plattformen die öffentliche Meinung durch ihre Empfehlungssysteme beeinflussen. Das jüngst gegen X verhängte Bußgeld steht nicht im Zusammenhang mit der Moderation von Inhalten, sondern mit Verstößen gegen die Transparenzpflichten.
Kein Europäer verlangt übrigens, dass US-Amerikaner in den USA nicht sagen dürfen, was dort erlaubt ist. Aber wenn US-Bürger in Europa eine Straftat begehen, muss diese auch hierzulande geahndet werden können. Internetplattformen müssen daher sicherstellen, dass diese illegalen Inhalte in den entsprechenden Ländern nicht verbreitet werden. Schließlich haben US-Firmen auch wenig Verständnis dafür, wenn ihre Werke in Europa keinen Urheberrechtsschutz genießen.
Was am Vorgehen der USA jedoch am meisten stört, ist die Tatsache, dass das Land selbst die Meinungsfreiheit mit sehr verschiedenen Maßstäben misst.



