Meinungsfreiheit: Bundesregierung will NetzDG "sehr genau" evaluieren
Die Kritik am umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz reißt nicht ab. Bundesjustizminister Heiko Maas will sich dabei nicht festlegen, ob er - wie in einem verschwundenen Tweet - einen anderen Politiker "Idiot" nennen darf.

Die Bundesregierung strebt keine schnelle Änderung beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) an. Es werde "natürlich sehr genau evaluiert werden, wie sich dieses neue Gesetz auswirkt und welche Erfahrungen mit ihm gemacht werden", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Nach der Evaluierung werde die Regierung "dann gegebenenfalls daraus die Schlüsse ziehen". Wie lange das dauern wird, sagte Seibert nicht. Wegen des Anfang des Jahres vollständig in Kraft getretenen Gesetzes wurden unter anderem satirische Tweets der Titanic blockiert.
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Das Bundesjustizministerium hatte bereits am vergangenen Freitag auf die in der Gesetzesbegründung vorgesehene Evaluierung verwiesen. Darin heißt es: "Dieses Gesetz wird spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert." Das wäre im Oktober 2020 der Fall. Zudem verwies der Sprecher darauf, "dass die sozialen Netzwerke für das erste Halbjahr 2018 einen ersten Bericht mit ganz genauen Zahlen und Angaben vorlegen müssen, was warum und in welcher Anzahl an Beschwerden bearbeitet wurde und wie darauf bei den Netzwerken reagiert wurde". Eine Sprecherin ergänzte am Montag, die Evaluierung erfolge "absolut offen. Wenn es dort Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge gibt, wird man diese wie immer diskutieren."
Maas-Tweet unerklärlich verschwunden
Eine schnelle Änderung des Gesetzes, die beispielsweise in den Koalitionsverhandlungen vereinbart würde, ist daher wohl nicht zu erwarten. Dazu passt, dass SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles in der Bild am Sonntag das Gesetz verteidigte. Es sei gut und richtig und müsse umgesetzt werden. "Wir müssen mehr Verantwortung ins Internet bringen, das ist kein rechtsfreier Raum. Mit Zensur hat das nichts zu tun", sagte Nahles.
Inwieweit ein Beitrag des geschäftsführenden Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) aufgrund des Gesetzes gelöscht wurde, ist jedoch unklar. Dabei ging es um einen Tweet aus dem Jahr 2010, in dem Maas den SPD-Politiker Thilo Sarrazin als "Idioten" bezeichnet hatte. Eine Sprecherin bestätigte die Löschung, die jedoch weder von Maas noch von Ministeriumsmitarbeitern vorgenommen worden sei. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge löscht Twitter im Zusammenhang mit dem NetzDG jedoch nicht eigenmächtig Beiträge, sondern sperrt sie zunächst und fordert die Account-Inhaber selbst zur Löschung auf. Mehrere Nutzer sollen aber angegeben haben, den Tweet als illegal melden zu wollen.
Ist "Idiot" noch erlaubt?
Auf die Frage, ob er nun Opfer seines eigenen Gesetzes geworden sei, sagte Maas in einem 26-minütigen Interview mit Bild.de: "Dann müsste Twitter den Tweet gelöscht haben wegen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Also ich habe keine Informationen von Twitter bekommen, weshalb er gelöscht wurde und ob er überhaupt von Twitter gelöscht wurde."
Maas verweigerte dabei die Antwort auf die Frage, ob die Bezeichnung "Idiot" bereits strafbar sei und daher von Twitter blockiert oder gelöscht werden müsse. Einen solchen Tweet würde er heute nicht mehr so absetzen, "weil ich auch dazugelernt habe", sagte Maas. Einige hätten in den vergangenen Jahren anscheinend nicht dazugelernt.
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Scharfe Kritik an Gaga-Gesetz |
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Mit dem Unterschied einer absurd hohen Geldbusse (wieviel, 500 Millionen?) wenn sie nicht...
...wenn das unter das NetzDG fällt na dann gute nacht.
So hab ich das noch gar nicht gesehen. +1
Also so anpassen das seine Ausschweifungen in Ordnung sind.
so wie beim BND damals etwa? ;) kwt