Scharfe Kritik an Gaga-Gesetz

Ebenfalls wollte er sich nicht festlegen, ob ein von Twitter blockierter Tweet der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch eine strafbare Volksverhetzung darstelle und damit "offensichtlich rechtswidrig" gewesen sei. Solche Inhalte müssen von großen sozialen Netzwerken seit Anfang des Jahres innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Der examinierte Jurist und Bundesjustizminister sagte dazu: "Ich bin zwar der Urheber des Gesetzes, aber nicht derjenige, der über diese Fragen entscheidet."

Die Netzwerke sind dem Gesetz zufolge nicht dazu verpflichtet, juristisch qualifizierte Mitarbeiter zur Beurteilung der Beschwerden zur Verfügung zu stellen. Dem Löschpersonal müssen lediglich "regelmäßig, mindestens aber halbjährlich deutschsprachige Schulungs- und Betreuungsangebote gemacht werden". In ihren halbjährlichen Berichten müssen die Netzwerke auf "Organisation, personelle Ausstattung, fachliche und sprachliche Kompetenz der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Arbeitseinheiten und Schulung und Betreuung der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Personen" eingehen.

Meinungsfreiheit für Regierung wichtig

Auf das Grundproblem des Gesetzes, dass die Netzwerke wegen der hohen Strafen und kurzen Fristen zu viel löschen, ging Maas in dem Interview nicht ein. Auf wiederholte Nachfrage wies er stets darauf hin, dass vor allem Twitter bislang zu wenig gelöscht habe. Regierungssprecher Seibert sagte zumindest: "Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland grundgesetzlich verankert. Sie ist grundgesetzlich geschützt, und sie ist für diese Bundesregierung von allerhöchstem Wert." Das NetzDG sei eine "neue Herangehensweise an die Frage, wie man strafbare Inhalte im Netz wirksam bekämpft".

Kritiker des Gesetzes konnte die Regierung bislang jedoch nicht besänftigen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte am Montag ein weiteres Mal die Abschaffung des Gesetzes. Es sei nicht sinnvoll, "aus blindem Gehorsam gegenüber einer Koalition, die es nicht mehr gibt, an der Gaga-Vorschrift des NetzDG festzuhalten", sagte der DJV-Vorsitzende Frank Überall.

Kubicki kritisiert Maas

FDP-Vize Wolfgang Kubicki warf Maas Versagen vor. "Man darf die Einordnung und Ahndung eines strafrechtlichen Sachverhalts nicht, wie der Justizminister, einer privaten Einrichtung überlassen", sagte Kubicki in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse und fügte hinzu: "Wer seinen eigenen Strafverfolgungsbehörden nicht mehr zutraut, die Probleme zu lösen, sollte sein Amt aufgeben."

Die FDP hatte in den Jamaika-Sondierungen mit Union und Grünen allerdings schon eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes durchsetzen können, dann jedoch die Verhandlungen platzen lassen. Ein inzwischen in den Bundestag eingebrachter Gesetzesentwurf der FDP findet jedoch derzeit keine ausreichende Zustimmung.

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 Meinungsfreiheit: Bundesregierung will NetzDG "sehr genau" evaluieren
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FreiGeistler 10. Jan 2018

Mit dem Unterschied einer absurd hohen Geldbusse (wieviel, 500 Millionen?) wenn sie nicht...

Anonymer Nutzer 10. Jan 2018

...wenn das unter das NetzDG fällt na dann gute nacht.

stulle 09. Jan 2018

So hab ich das noch gar nicht gesehen. +1

DerSchwarzseher 09. Jan 2018

Also so anpassen das seine Ausschweifungen in Ordnung sind.



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