Mehrfamilienhäuser: Eigentümer erhalten Anspruch auf Glasfaserleitung
Wohnungseigentümer können künftig die Verlegung von Glasfaser im Haus verlangen. Mieter hingegen nicht.

Die Bundesregierung will die private Nutzung von Glasfaseranschlüssen erleichtern. Dazu beschloss das Kabinett am Montag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Demnach kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die (...) dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (...) dienen", heißt es in dem Gesetzentwurf (PDF). Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen". Im entsprechenden Referentenentwurf vom Januar 2020 war der Anspruch noch nicht enthalten.
Anders als beim ebenfalls beschlossenen Anspruch auf eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge oder beim Einbruchsschutz gibt es für Mieter im Gegensatz zu Eigentümern keine solche Regelung. Zudem bedeutet dieser Anspruch nicht, dass Telekommunikationsbetreiber die betreffende Immobilie an das Glasfasernetz anschließen müssen. Die Kosten für die Leitungsverlegung muss der Eigentümer selbst tragen.
FTTH erforderlich
Laut Gesetzesbegründung dienen bauliche Veränderungen dem Anschluss an ein Netz mit hoher Kapazität, "wenn sie dem Wohnungseigentümer in seinem Sondereigentum die Nutzung eines Telekommunikationsnetzes eröffnen, das entweder komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine ähnliche Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-Bandbreite, Ausfallsicherheit, fehlerbezogene Parameter, Latenz und Latenzschwankung bieten kann". Zu den baulichen Veränderungen gehören demnach "insbesondere das Verlegen von Glasfaserkomponenten bis in das Sondereigentum des Wohnungseigentümers, aber freilich auch alle Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, die dafür notwendig sind".
Das bedeutet, dass wegen der langsameren Upload-Geschwindigkeit ein Kabelanschluss noch nicht als Anschluss "mit sehr hoher Kapazität" gelten dürfte. Full Duplex als Ergänzung zu Docsis 3.1, auch als Docsis 4.0 bezeichnet, kommt erst in einigen Jahren.
Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen. Die Regierung geht davon aus, dass das Gesetz frühestens zum Herbst dieses Jahres in Kraft tritt.
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Wenn Leerrohre usw. vorhanden sind, das Glasfaser schon im Haus liegt etc. Wenige...
Wieso muss er sich an den Kosten der Hausverkabelung beteiligen? Muss die nicht...
Bis jetzt hat ja auch noch kaum jemand FTTH gebraucht. Sieht man ganz gut an der...
Vielleicht solltest du nochmal den Beitrag lesen, damit du verstehst worum es geht. Es...