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Megaupload: Neuseeland fordert FBI zur Offenlegung der Beweise auf

Kim Schmitz kann sein Recht auf eine faire Verteidigung nicht wahrnehmen, wenn das FBI nicht offenlegt, welche Beweise es gegen ihn und den Sharehoster Megaupload hat, urteilten Richter in Neuseeland. Doch das FBI weigert sich.
/ Achim Sawall
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Kim Schmitz im Januar 2012 (Bild: Reuters/Reuters TV)
Kim Schmitz im Januar 2012 Bild: Reuters/Reuters TV

Ein neuseeländisches Gericht hat entschieden, dass das FBI das Material offenlegen muss, auf dessen Grundlagen Megaupload geschlossen und die Betreiber verhaftet wurden. Kim Schmitz' alias Kim Dotcoms Recht auf eine faire Verteidigung in dem Auslieferungsprozess sei sonst infrage gestellt, entschied Richter David Harvey. Das berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf eine E-Mail mit dem Urteil des Gerichts. Auch dem Onlinemagazin Torrentfreak(öffnet im neuen Fenster) liegt das Urteil vor.

Die USA haben die Offenlegung des Materials bereits abgelehnt. US-Ermittler beschuldigen Schmitz der Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung, wodurch ein Gewinn von 175 Millionen US-Dollar erzielt worden sei. Dem 38-Jährigen droht eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte und Geldwäsche.

Laut einer weiteren Gerichtsentscheidung darf der Megaupload-Gründer in die gemietete Villa in Auckland zurückkehren. Seine Bewährungsauflagen wurden gelockert, ein Fluchtrisiko bestehe nicht länger, berichtet das neuseeländische Nachrichtenportal Stuff.co.nz(öffnet im neuen Fenster) , das zum australischen Medienkonzern Fairfax Media gehört.

Schmitz und vier seiner Mitarbeiter wurden Ende Januar 2012 verhaftet und warten in Neuseeland und in den Niederlanden auf ein Auslieferungsverfahren. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen. Schmitz blieb vier Wochen in Haft, bis er auf Kaution freikam. Sein Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben.

Die Anhörung für das Auslieferungsverfahren ist für den 20. August 2012 angesetzt.


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