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Megaupload: Kim Dotcom kann in die USA abgeschoben werden

Der neuseeländische High Court hat erneut gegen Kim Dotcom entschieden. Falls seine Anwälte vor einem Berufungsgericht nicht gewinnen können, wird er in die USA abgeschoben. Aber nicht wegen Urheberrechtsverletzung durch Megaupload.
/ Achim Sawall
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Kim Dotcom beim Gericht (Bild: Dave Rowland/Getty Images News)
Kim Dotcom beim Gericht Bild: Dave Rowland/Getty Images News

Kim Dotcom und drei weitere ehemalige Megaupload-Betreiber können in die USA abgeschoben werden. Das hat der neuseeländische High Court am 20. Februar 2017 laut einem Medienbericht entschieden(öffnet im neuen Fenster) . Richter Murray Gilbert in Auckland urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, aber wegen Betrugs. Zudem sollen Mathias O., Bram van der K. und Finn B. abgeschoben werden.

Damit wurde ein Urteil vom Dezember 2015 weitgehend bestätigt . Die Urheberrechtsverletzungen bei dem Sharehoster Megaupload könnten jedoch laut neuseeländischem Recht nicht verfolgt werden. Sein Anwalt Ron Mansfield will Berufung beim Court of Appeal einlegen.

Hohe Haftstrafe bei Auslieferung

Das US-Justizministerium versucht seit dem Jahr 2012, die Auslieferung der vier zu erreichen. Wegen des Vorwurfs schwerer Urheberrechtsverletzungen war Megaupload auf Betreiben des US-Justizministeriums Anfang 2012 geschlossen worden. Dotcoms Villa wurde bei einer laut Dotcom brutalen Polizeiaktion durchsucht , Rechner und Speicher beschlagnahmt. Dem 43-Jährigen droht im Falle einer Abschiebung in die USA eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte und Geldwäsche. Die US-Regierung wirft Dotcom unter anderem Geldwäsche, Erpressung und Betrug mittels elektronischen Kommunikationsmitteln vor.

Im April 2014 verklagten die sechs Hollywood-Studios 20th Century Fox, Disney, Paramount, Universal, Columbia Pictures und Warner Bros. im US-Bundesstaat Virginia die ehemaligen Betreiber von Megaupload auf Schadensersatz. Megaupload habe durch den Verkauf von Premium-Zugängen 150 Millionen US-Dollar und 25 Millionen US-Dollar durch Onlinewerbung verdient, so die Branchenorganisation MPAA (Motion Picture Association of America).


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