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Megaupload kein Sharehoster?: Neue Anklage gegen Megaupload und Kim Schmitz

Ein US-Gericht in Virginia hat die Anklage gegen Kim Schmitz alias Kim Dotcom und sein Team bei Megaupload erweitert. Die Betreiber des Sharehosters hätten gezielt auf anderen Plattformen nach Filmen, Songs und Software gesucht, um diese zu kopieren und selbst als "nutzergenerierte Inhalte" bereitzustellen.
/ Achim Sawall
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Kim Dotcom am 23. Januar 2012 vor Gericht in Auckland (Bild: Reuters TV/Reuters)
Kim Dotcom am 23. Januar 2012 vor Gericht in Auckland Bild: Reuters TV/Reuters

Ein US-Gericht hat weitere Anklagepunkte gegen den Sharehoster Megaupload und das Team um Kim Schmitz alias Kim Dotcom erhoben. Die erweiterte Anklageschrift wurde bei einem Gericht in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia eingereicht. Darin wird den Megaupload-Betreibern zusätzlich vorgeworfen, Inhalte von anderen Plattformen wie Youtube kopiert zu haben, um diese selbst anbieten zu können.

Schmitz und sechs Beschäftigte werden nun in acht weiteren Punkten der Urheberrechtsverletzung und des elektronischen Datenbetrugs beschuldigt. Bislang wurde ihnen in fünf Anklagepunkten Verschwörung und Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.

Schmitz und vier seiner Mitarbeiter wurden verhaftet und warten in Neuseeland und in den Niederlanden auf ein Auslieferungsverfahren. Zwei Verdächtige blieben in Freiheit.

Einer der US-Anwälte von Megaupload, Ira P. Rothken, sagte dem Wall Street Journal(öffnet im neuen Fenster), dass die neuen Anklagepunkte nichts an seiner Verteidigungsstrategie ändern würden. "Es scheint, als ob die Regierung sich aus vielen PByte Daten etwas heraussucht, um optische Effekte zu erzielen. Aber diese Dinge haben wenig Substanz. Am Ende wird sich Megaupload durchsetzen, das ist meine feste Überzeugung."

Megaupload: ein Cyberlocker oder eine Downloadplattform?

In der bisherigen Anklageschrift wurde den Betreibern von Megaupload vorgeworfen, seit 2005 vorsätzlich die Verbreitung von Millionen von urheberrechtswidrigen Kopien von Filmen, Fernsehserien, Musiktiteln, E-Books, Bildern, Computerspielen und anderer Software betrieben zu haben. In den Jahren seit Gründung von Megaupload soll das Geschäft aggressiv ausgebaut und eine große Zahl weiterer Angebote geschaffen worden sein, die direkt oder finanziell mit Megaupload verbunden waren.

Während die Betreiber von Megaupload behaupten, die Plattform sei eine Art Cyberlocker, ein virtuelles Schließfach, gewesen, wo die Nutzer selbst Inhalte bereitstellten, erklärten nun die Ankläger, dass von den 66,6 Millionen registrierten Nutzern, die Megaupload im Januar 2012 gehabt hätte, weniger als zehn Prozent jemals auch nur eine einzige Datei auf die Plattform hochgeladen hätten. Das US-Justizministerium will nachweisen, dass Megaupload eine illegale Downloadplattform für urheberrechtlich geschützte Inhalte war, deren Angebot die Betreiber meist selbst bereitstellten.


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