Megaupload: Auslieferung von Kim Dotcom immer unwahrscheinlicher
Ein neuseeländisches Gericht hat ein Urteil im Auslieferungsverfahren gegen Kim Schmitz alias Dotcom bestätigt, nachdem der Megaupload-Gründer die FBI-Beweise im Verfahren gegen ihn prüfen lassen darf. "Dotcoms Auslieferung wird damit unwahrscheinlicher", berichtete der New Zealand Herald(öffnet im neuen Fenster). Veröffentlicht werden müssen auch Dokumente zu verdeckten Aktionen des FBI gegen Dotcom, so Bloomberg(öffnet im neuen Fenster).
Richterin Helen Winkelmann vom New Zealand High Court erklärte(öffnet im neuen Fenster), dass die Offenlegung Grundlage für eine rechtmäßige Anhörung über Dotcoms Auslieferung sei. Die Anhörung ist für März 2013 geplant.
Dotcom und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 verhaftet und warten auf ein Auslieferungsverfahren. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen. Dotcom ist auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben. Dem 38-Jährigen droht eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte und Geldwäsche.
Im Mai 2012 hatte ein neuseeländisches Gericht geurteilt, dass das FBI das Material offenlegen muss.
Ein neuseeländischer Rechtsprofessor ging im Juni 2012 bereits nicht mehr davon aus, dass Dotcom in die USA ausgeliefert wird. "Ich glaube nicht, dass es ein einfaches Auslieferungsverfahren wird", sagte Bill Hodge, Associate Professor für Recht an der University of Auckland. Die Anklage müsse beweisen, dass in Neuseeland ein Gesetz existiert, das dem Gesetz entspricht, das Dotcom angeblich in den USA gebrochen habe, sagte Hodge. "Ich wäre nicht überrascht, wenn er in Neuseeland bleibt."
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