Megaupload: Auslieferung von Dotcom in die USA wahrscheinlicher

Ein neuseeländisches Gericht hat am 1. März 2013 gegen Kim Dotcom und zugunsten des FBI entschieden. Das berichtet der New Zealand Herald(öffnet im neuen Fenster) . Damit muss das FBI nach Ansicht des Court of Appeal nicht zuerst alle Beweise gegen Dotcom vorlegen, bevor das Auslieferungsverfahren weitergehen kann.
Es sei allein die Entscheidung des "ersuchenden Staates, welche Informationen" vorgelegt würden, so das Gericht(öffnet im neuen Fenster) . Der Auckland District Court hatte im Mai 2012 zugunsten von Dotcom entschieden. Die Entscheidung war vom High Court Auckland bestätigt worden.
Dotcom twitterte(öffnet im neuen Fenster) , dass seine Anwälte die heutige Entscheidung vor dem High Court anfechten würden. Er sei zwar enttäuscht von der Entscheidung, schlafe aber(öffnet im neuen Fenster) dennoch ruhig in der kommenden Nacht.
Richterin Helen Winkelmann vom New Zealand High Court hatte erklärt , dass die Offenlegung Grundlage für eine rechtmäßige Anhörung über Dotcoms Auslieferung sei. Veröffentlicht werden müssten auch Dokumente zu verdeckten Aktionen des FBI gegen Dotcom, so Bloomberg(öffnet im neuen Fenster) . Im Mai 2012 hatte ein neuseeländisches Gericht geurteilt, dass das FBI das Material offenlegen muss.
Dotcom und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 verhaftet und warten auf ein Auslieferungsverfahren. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen. Dotcom ist auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben. Dem 39-Jährigen droht eine Strafe von maximal 20 Jahren wegen krimineller Geschäfte und Geldwäsche.



