Megaupload: Anhörung zur Kim-Dotcom-Auslieferung verschoben
Ein neuseeländisches Gericht vertagt die Anhörung zum Auslieferungsverfahren von Kim Dotcom in die USA auf den 25. März 2013. Das berichtet das neuseeländische Nachrichtenportal Stuff.co.nz(öffnet im neuen Fenster), das zum australischen Medienkonzern Fairfax Media gehört. Bisher sollte das Verfahren vor dem North Shore District Court am 6. August 2012 beginnen und bis zu drei Wochen dauern.
Dotcom, alias Schmitz, kritisierte die Verschiebung bei Twitter: "Schmutzige Verzögerungstaktik durch die USA. Sie zerstörten mein Geschäft, nahmen mir mein ganzes Vermögen. Die Zeit erledigt nun den Rest." Dotcom und die Mitangeklagten bleiben bis zur Auslieferungsanhörung auf Kaution frei.
William Akel, einer von Dotcoms Anwälten, sagte Reuters(öffnet im neuen Fenster) am 10. Juli 2012, der Grund für die Verschiebung seien offene Fragen über die Konsequenzen aus einem Urteil zu den Durchsuchungsbefehlen gegen Dotcom und Megaupload und ein Urteil, nachdem die USA ihre Beweise gegen das Internetunternehmen offenlegen müssen.
Ende Juni 2012 hatte der neuseeländische High Court entschieden, dass die Durchsuchungsbefehle für die Villa von Kim Dotcom ungültig waren. Laut Richterin Helen Winkelmann wurden die Straftaten, wegen derer die Durchsuchungsbefehle ausgestellt wurden, nicht ausreichend beschrieben.
Dotcoms Anwälte hatten zudem durchgesetzt, dass das FBI das Material offenlegen muss, auf dessen Grundlagen Megaupload geschlossen und die Betreiber verhaftet wurden. Dotcoms Recht auf eine faire Verteidigung in dem Auslieferungsprozess sei sonst infrage gestellt, entschied der neuseeländische Richter David Harvey. Das FBI hatte die Herausgabe dennoch verweigert.
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