Diskriminierung ist Folge des Leistungsschutzrechtes

Das alles hat nichts mit dem Medienstaatsvertrag zu tun, sondern ist von Gegnern des Leistungsschutzrechts von Anfang an vorhergesagt worden. "Aus medienpolitischer Sicht halte ich das Leistungsschutzrecht für brandgefährlich. Ich habe große Sorge, dass damit genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was man beabsichtigt", hatte der CDU-Netzexperte Thomas Jarzombek im Interview mit Golem.de gesagt.

Wenn Intermediäre also bestimmte Suchergebnisse anders darstellen als andere, ist dies eine zwangsläufige Folge des Leistungsschutzrechts und nicht dessen Umgehung. Die VG Media warnt in ihrem Brandbrief dennoch davor, dass der Medienstaatsvertrag sowohl EU-Recht als auch deutsches Urheberrecht und Kartellrecht breche. Das ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar, denn schließlich setzt die Begründung das "rechtstreue Verhalten eines Medienintermediärs" voraus.

Sollen die IT-Konzerne wie Google oder Facebook etwa gegen das Urheber- und Leistungsschutzrecht verstoßen, um bestimmte Medienangebote vollständig darzustellen? Die Durchsetzung des Urheberrechts im Netz hat schließlich zum Zweck, dass geschützte Inhalte eben nicht beliebig von Anbietern kopiert und verbreitet werden dürfen. Im Sinne der VG Media ist natürlich gemeint, dass Google oder Facebook eine Lizenz abschließen und die Medien dafür bezahlen sollen, deren Suchergebnisse oder Textschnipsel anzuzeigen. Zudem dürfte die VG Media befürchten, dass der Druck auf die Verlage steigt, Google wie gehabt eine Gratislizenz zu erteilen, um durch eine verkürzte Darstellung keinen Traffic zu verlieren. Google hat auf Anfrage von Golem.de bislang keine Stellungnahme zu der Debatte abgegeben.

Begründung noch nicht beschlossen

Ob die Begründung in der zitierten Form beschlossen wird, steht allerdings noch nicht fest. Nach Angaben der federführenden Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz ist die für den 4. März 2020 geplante Sitzung der Rundfunkkommission der Länder um eine Woche verschoben worden. "Die einzelnen Teile der Begründung werden aktuell auf Fachebene, also im Kreis der Rundfunkreferentinnen und -referenten, abgestimmt. Dieser Abstimmungsprozess läuft noch", hieß es auf Anfrage von Golem.de.

Die weiteren Beratungen seien daher abzuwarten. Veröffentlicht werde das Dokument erst im Ratifikationsprozess im Rahmen der zugehörigen Landtagsdrucksache. Letzte Änderungen wären auch noch auf der Ministerpräsidentenkonferenz möglich, die für den 18. März 2020 anberaumt wurde. Der Medienstaatsvertrag selbst könnte im September 2020 in Kraft treten.

Wird Kartellrecht ausgehebelt?

Sollte die Begründung in der genannten Form beschlossen werden, dürfte sich in der Praxis der Suchmaschinenanzeigen vermutlich wenig ändern. Denn maßgeblich für die Umsetzung des europäischen Leistungsschutzrechtes ist vor allem die Novelle des Urheberrechtsgesetzes sowie im Falle Googles das Kartellrecht. "Das Ende des Urheberrechts" kann schon deshalb nicht nahen, weil die Medienintermediäre explizit angehalten werden, Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht zu verletzen.

Es droht eher ein "Ende des Kartellrechts", wenn Google die Suchergebnisse von Medien, die auf Lizenzzahlungen pochen, nicht mehr verkürzt darstellen dürfte, weil dies eine unbillige Behinderung darstellen könnte. Denn nach Ansicht des Kartellamts war dieses Vorgehen Googles bei der Umsetzung des deutschen Leistungsschutzrechts zulässig. Sinnvoll könnte daher sein, die Begründung zu ändern und auch eine "verkürzte Darstellung" als sachlich begründete Ungleichbehandlung zu erklären.

Selbst wenn die Forderung der VG Media umgesetzt und die Begründung komplett gestrichen würde, ließe sich damit dem Leistungsschutzrecht nicht zum Erfolg verhelfen. So wie Frankreich dürfte Google auch in Deutschland nicht bereit sein, für die Anzeige von Suchergebnissen den Verlagen Geld zu zahlen. Um eine Ungleichbehandlung zu verhindern, könnte das Unternehmen im Extremfall so weit gehen und alle Medien verkürzt darstellen. Um solchen Unsinn zu verhindern, wären Brandbriefe wesentlich wichtiger.

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 Medienstaatsvertrag: Droht wirklich das Ende des Urheberrechts?
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ImBackAlive 18. Mär 2020

Mal abgesehen davon, dass du falsch zitierst: Was willst du uns damit sagen? Dass die ÖR...

BoMbY 09. Mär 2020

Spätestens das Bundesverfassungsgericht würde relativ sicher einem Zwang zu einer...

vvwolf 08. Mär 2020

Erschreckend, sowas. Enteignet Google, gebt alles dem Axel-Springer-Verlag!

Anonymer Nutzer 07. Mär 2020

Was ändert es wenn Google hin und wieder ein paar 100 Mio Strafe zahlen muss? Das ist...



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