Medienregulierer: Gericht untersagt vorläufig deutschsprachiges RT-Programm

Die Betreiber des deutschsprachigen RT-Programms scheitern mit einem Eilantrag vor Gericht. Das Programm wird verboten.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
RT DE hat bereits vor dem Verbot versucht, auf alternative Plattformen auszuweichen.
RT DE hat bereits vor dem Verbot versucht, auf alternative Plattformen auszuweichen. (Bild: Daniel Ziegener/Golem.de)

Deutsche Richter haben in einem Eilverfahren vorläufig die Verbreitung des deutschsprachigen Programms des russischen Staatsmediums RT, ehemals Russia Today, untersagt. "Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf das Programm RT DE vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden", teilte das Gericht am Freitag mit. Die Richter wiesen einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH zurück, zur eigentlichen Klage ist noch nicht entschieden worden.

Anfang Februar hatten deutsche Medienregulierer ein Sendeverbot für das seit Mitte Dezember ausgestrahlte deutschsprachige Live-TV-Programm von RT DE wegen einer fehlenden Rundfunklizenz erteilt. Die Lizenz ist eine grundsätzliche Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anbieten zu können. RT DE reichte gegen das Sendeverbot Klage bei Gericht ein und später auch einen Eilantrag, zu dem nun entschieden wurde. Gegen den Beschluss kann laut Gericht Beschwerde eingelegt werden.

Zuvor hatten deutsche Medienregulierer zum zweiten Mal ein Zwangsgeld gegen das deutschsprachige Live-Programm des russischen Staatsmediums RT festsetzen wollen. Dieses belaufe sich dieses Mal auf eine Höhe von 40.000 Euro, teilte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit.

Erst vor Kurzem hatten die Regulierer zum ersten Mal ein Zwangsgeld von 25.000 Euro festgesetzt. Dieses hätte den Angaben zufolge bis Mittwoch gezahlt werden müssen. Dies sei nicht erfolgt, die 25.000 Euro wolle man nun zwangsweise eintreiben lassen. Die RT DE Productions GmbH habe die Verbreitung des Live-Programms RT DE in Deutschland nicht vollständig eingestellt, es sei noch vereinzelt auf Webseiten verfügbar. Daher folge das weitere Zwangsgeld. Internetkonzerne haben die Angebote in Europa jedoch inzwischen auch schon weitgehend gesperrt und die EU die Angebote der russischen Staatssender Anfang März verboten.

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