Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Mediendienste-Richtlinie: Youtuber sollen keine Schleichwerbung mehr machen dürfen

Netflix und andere Streamingdienste sollen künftig 30 Prozent europäische Filme anbieten, Youtuber dürfen keine Schleichwerbung mehr betreiben. Einen ensprechenden Vorschlag hat das EU-Parlament beschlossen.
/ Hauke Gierow
107 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Der Youtuber Flying Uwe steht unter Schleichwerbungverdacht. (Bild: Flying Uwe)
Der Youtuber Flying Uwe steht unter Schleichwerbungverdacht. Bild: Flying Uwe

Das Europäische Parlament will Youtuber künftig den gleichen Regeln für Werbung und Produktplatzierung unterwerfen, wie Fernsehsender. Der Kulturausschuss des EU-Parlamentes hat entsprechende Änderungen am Entwurf der EU-Kommission für eine Neufassung der Mediendienste-Richtlinie beschlossen.

Youtuber müssen "kommerzielle Kommunikation" künftig deutlich kennzeichnen. Die Europaabgeordnete Petra Kammerevert(öffnet im neuen Fenster) (SPD, S&D) schrieb in einer Pressemitteilung: "Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen." Viele Youtuber richten sich vor allem an junge Personen und machen Werbung meist nicht kenntlich. Zuletzt stand der Fitness-Youtuber Flying Uwe unter Schleichwerbungverdacht.

30 Prozent europäische Inhalte bei Netflix

Außerdem soll es eine 30 prozentige Quote für europäische Werke bei Streaminganbietern wie Netflix geben. Die Quote soll für alle Anbieter gelten, die mit Verbreitung von Filmen an Europäer Geld verdienen. "Es kann nicht sein, dass sich Microsoft, Apple oder Netflix künftig aus der Verantwortung für das Kulturgut Film stehlen. Es ist nur gerecht, dass derjenige, der mit der Verbreitung von Kulturgütern an europäische Zuschauer Geld verdient, auch für den Fortbestand dieses Kulturgutes hier in Europa mitverantwortlich ist", sagte Petra Kammerevert.

Auch Helga Trüpel von den Grünen(öffnet im neuen Fenster) unterstützt den Kompromiss: "Es ist höchste Zeit, dass die Wettbewerbsbedingungen für lineare und nichtlineare Mediendienste angeglichen werden. Das bedeutet die Schaffung eines fairen Binnenmarktes für audiovisuelle Mediendienste. Auch nicht lineare Mediendienste sollten sich an der Förderung europäischer Filmproduktionen beteiligen und den gleichen qualitativen Werbevorschriften unterliegen wie das Fernsehen."

Weitere Änderungen betreffen die Fernsehwerbung. Weiterhin dürfen im Hauptprogramm am Abend nur maximal 20 Prozent der Sendezeit mit Werbung bespielt werden, es soll aber flexible Lösungen zum Aufbrauchen des Volumens geben. Die Änderungen müssen noch vom Plenum des Parlaments beschlossen werden, dann geht der Entwurf in die Beratungen zwischen dem Parlament und den Vertretern der Mitgliedsstaaten.


Relevante Themen