Medienbericht: "Nazi-Anwalt" teilte online ungeschützt Schriftsätze
Ein Strafrechtler für Internetkriminalität hat über 1.500 Ordner abrufbar auf Dropbox geteilt. Laut taz vertritt er vor allem Rechtsextreme.

Rechtsanwalt Matthias B. hat laut einem Bericht der Tageszeitung taz sechs Jahre lang Akten und Schriftsätze auf Dropbox geteilt. Die über 1.500 Ordner sollen für alle abrufbar gewesen sein, die den Link dazu hatten. Insgesamt sollen über 100 GByte Daten ohne Passwortabfrage verfügbar gewesen sein. Er betreibe die Webseite darknet-anwalt.de und sei "Anwalt für Darknet und Internetstrafrecht". Ob der besagte Link kursierte, ist laut taz unklar. B. beantwortete Fragen der taz bisher nicht.
Dokumente für und über Mandaten unterliegen in Deutschland einem besonderen juristischen Schutz. B. speicherte dem Bericht zufolge "Adressen, Geburtsdaten und Telefonnummern von Mandant:innen, Notizen und Schriftsätze des Anwalts und Schreiben von Justizbehörden" bei Dropbox. So dürfte er nach Paragraf 203 des Strafgesetzbuches wegen der "Verletzung des Privatgeheimnisses" eine Straftat begangen haben. Laut taz ginge es in den Akten unter anderem um "Drogendelikte, Diebstahl, Betrug, Fahrerflucht, Körperverletzung und - besonders brisant - Sexualstraftaten und Fälle sogenannter Kinderpornographie". Auch Schriftsätze in einem Verfahren gegen die taz seien dort auffindbar gewesen.
Angeblicher Szeneanwalt
Die Tageszeitung betitelt B. als "Nazi-Anwalt". Er verteidigte den rechtsextremen Verein Ein Prozent, die Kaderorganisation Identitäre Bewegung (IB) sowie Burschenschaften. Nach eigenen Angaben vertrat er zudem Fraktionen und Politiker der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Der Verein Ein Prozent wiederum wird seit zwei Jahren vom Bundesverfassungsschutz überwacht.
Auch dass die Speicherung der Daten bei Dropbox in der Regel in den USA geschieht, kann zu einem Problem werden. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte prüfe den Sachverhalt. Es drohe "ein hohes Bußgeld", weil der Datenschutz nicht erfüllt wurde. Diese Strafe kann bis zu 20 Millionen Euro betragen.
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*ROFL* Da hat der Anwalt für "Internetstrafrecht" bei den Vorlesungen zu...
Ist der Anwalt denn wirklich rechts-extrem? Im Artikel steht nur, dass er diverse...
Hättest du den zitierten Text wirklich gelesen, dann hättest du bemerkt, dass gar nicht...
Zu kompliziert. Du hättest nur die ersten 4 Worte kopieren sollen...