Medienaufsicht: Medienrecht gilt auch für KI-Suchmaschinen
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wendet das deutsche Medienrecht auf KI-Suchmaschinen und KI-Chatbots an. In zwei medienrechtlichen Verfahren(öffnet im neuen Fenster) der Medienanstalten Hamburg-Schleswig Holstein (MA HSH) und Berlin-Brandenburg (MA BB) stellte die ZAK die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf die Dienste AI Overviews von Google sowie das Angebot von Perplexity fest und erließ entsprechende Bescheide.
Das Aufsichtsgremium stuft die KI-Antworten der Anbieter als eigene Inhalte ein. Nach rechtlicher Einschätzung der ZAK greift das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) in diesen Fällen nicht. Der Vorsitzende der ZAK und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Dr. Thorsten Schmiege, begründete das Vorgehen mit dem gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der journalistisch-redaktionellen Medienvielfalt. Die Beeinflussung der Auffindbarkeit von Inhalten über die Auswahl und Platzierung von Links müsse transparent erfolgen.
Diskriminierung klassischer Link-Listen
Bei der Nutzung von Googles AI Overviews stellt der Dienst die KI-generierten Antworten prominent und gut sichtbar als wesentlichen Teil der Suchergebnisse dar. Die ZAK bewertet diese Antworten als eigene Inhalte des Anbieters. Die klassische Link-Übersicht wird dadurch im Vergleich schlechter auffindbar abgebildet. Die Medienaufsicht sieht darin eine unzulässige Diskriminierung der herkömmlichen Suchergebnisse.
Perplexity als Medienintermediär
Auch der KI-Chatbot von Perplexity muss sich an den vielfaltssichernden Pflichten des Medienstaatsvertrags messen lassen. Wenn der Dienst Drittinhalte als Quellen, weiterführende Hinweise oder in Form ganzer Linklisten an die KI-Antworten anfügt, bestimmt er laut ZAK über die Auffindbarkeit dieser Fremdinhalte. Diese Funktionalität erfülle die gesetzlichen Kriterien eines Medienintermediärs.
Die Bescheide sind noch nicht bestandskräftig. Google kündigte bereits Rechtsmittel an; ein Konzernsprecher erklärte, die Entscheidung verkenne den Wandel bei der Informationssuche. Perplexity steht es ebenfalls frei, Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Landesmedienanstalten einzulegen. Als wissenschaftliche Grundlage für die Einordnung dient ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Jan Oster und Prof. Dr. Christoph Busch zur medienrechtlichen und regulatorischen Integration von KI-Anwendungen in Suchmaschinen.
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