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Maßnahmen gegen Konten-Sharing: Netflix-Abonnenten droht keine Kündigung

Bei den Maßnahmen gegen Konten-Sharing verspricht Netflix , dass Inhaber des Hauptkontos keine Sorgen vor negativen Konsequenzen haben müssten.
/ Ingo Pakalski
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Netflix droht Abonnenten nicht mit Kündigung, wenn sie ein Abo teilen. (Bild: Netflix/Montage: Golem.de)
Netflix droht Abonnenten nicht mit Kündigung, wenn sie ein Abo teilen. Bild: Netflix/Montage: Golem.de

Wer sein Netflix-Konto mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts teilt, braucht sich keine Sorgen zu machen, dass das Konto gesperrt werde. Das erklärte Netflix Golem.de auf Nachfrage. In einer Stellungnahme von Netflix heißt es, dass Abonnenten "keine Kündigung oder irgendeine sonstig geartete Form von Konsequenz" drohe, falls Personen aus einem anderen Haushalt auf das Konto zugriffen.

Anders sieht es für Nutzer aus, die von einem anderen Haushalt aus auf ein geteiltes Netflix-Konto zugreifen. Denn Netflix-Abonnenten werden nach der Einführung der Zusatzgebühr für Konten-Sharing aufgefordert, einen sogenannten Netflix-Haushalt(öffnet im neuen Fenster) festzulegen. Entsprechende Benachrichtigungen in der Netflix-App liegen Golem.de vor.

Wird von einem anderen Haushalt aus auf das Netflix-Konto zugegriffen, treten die neuen Maßnahmen gegen das Konten-Sharing in Kraft. Laut Anbieter erscheint ein Hinweis in der Netflix-App, dass kein Streaming möglich sei. Stattdessen gibt es die Information, dass für das Streaming entweder ein eigenes Netflix-Abo abgeschlossen oder für das geteilte Abo ein Unterkonto gegen Aufpreis von 4,99 Euro monatlich angelegt werden müsse. Netflix betont dabei, dass niemand "ohne Ankündigung gesperrt" werde.

Netflix-Nutzung soll auf Reisen problemlos möglich sein

Mit der Einführung der Zusatzgebühr für Konten-Sharing bei Netflix in Deutschland im Mai 2023 ist die Festlegung eines eigenen Haushalts wichtig geworden. Ein solcher Netflix-Haushalt soll sich über die Netflix-App auf einem Smart-TV oder einem externen Streaminggerät definieren lassen.

Alle Geräte im Haushalt, die den gleichen Internetzugang verwenden, etwa der Smart-TV oder das Streaminggerät, werden zum Netflix-Haushalt zugerechnet.

Auf Reisen soll das Streaming über Netflix auf zwei Arten funktionieren. Zum einen sei das Streaming auf mobilen Geräten möglich, zum anderen könnten Abonnenten sich etwa an einem Smart-TV im Urlaubsquartier anmelden, hieß es vom Anbieter. Es werde "keine Komforteinschränkungen" geben.


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