Massiver Datenschutzverstoß: CDU erhält Bußgeld von 65.000 Euro für Wahlwerbung
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen den Berliner CDU-Kreisverband Steglitz-Zehlendorf ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro verhängt, berichtet der Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster) mit Angaben aus der Behörde. Es geht dabei um einen Wahlwerbebrief, der im Bundestagswahlkampf 2021 verschickt wurde und mit dem gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen worden sei.
133.980 Wahlberechtigte sollen im Bundestagswahlkampf personalisierte Briefe erhalten haben, in denen die Empfänger von bekannten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Kultur und der Gesellschaft dazu aufgerufen wurden, den damaligen Bundestagskandidaten Thomas Heilmann mit der Erststimme zu wählen.
In einem mehr als 40-seitigen Bußgeldbescheid wirft die Datenschutzbehörde der Partei vor, in gegen drei Artikel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen zu haben. Die Datenschützer kritisieren, dass der Brief mangels weiterer Informationen den irreführenden Eindruck vermittelt habe, dass dieser direkt von den genannten Personen versandt worden sei, was allerdings nicht der Fall war.
Das ist passiert
Als vermeintliche Absender wurden unter anderem der frühere Polizeivizepräsident Gerd Neubeck und die Unternehmerin Verena Pausder genannt. Nach Angaben der Datenschutzbehörde gab es damals etliche Beschwerden von Empfängern dieser Wahlwerbung. Seitens der Behörde heißt es, dass es in den vergangenen zehn Jahren keinen vergleichbaren Fall gegeben hätte.
Tatsächlich war allerdings der CDU-Kreisverband für das Schreiben verantwortlich. Er habe die Adressdaten aus dem Berliner Melderegister bezogen und diese Adressen an einen Werbeanbieter weitergeleitet. Dieser Werbedienstleister wurde dann nach Behördenangaben mit dem "massenhaften Versand der Empfehlungen" beauftragt.
Die Übermittlung der Adressdaten an das Werbeunternehmen geschah laut Behörde ohne Rechtsgrundlage, weil kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Werbedienstleister geschlossen wurde. Zudem wird der Partei vorgeworfen, durch die Gestaltung der Schreiben gegen seine Informations- und Transparenzpflichten verstoßen zu haben. Denn Empfänger erhielten keine Angaben dazu, woher diese Daten stammten und von wem sie verarbeitet wurden. Zudem fehlten Angaben für Rechtsbehelfe.
Die CDU widerspricht den Angaben der Datenschützer
Thomas Heilmann erklärte 2021 dazu: "Wir als Partei haben die Daten gemäß Paragraf 50, Bundesmeldegesetz, von der Meldebehörde ordnungsgemäß erhalten und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte hat also nicht stattgefunden."
Bereits im August 2025 soll die Partei über den Vorgang informiert worden sein, der nun öffentlich bekannt wurde. Der Bußgeldbescheid umfasse sechs Bußgelder, die sich auf eine Gesamtsummer von 65.000 Euro summieren. Dann kommen noch Gebühren und Auslagen in Höhe von rund 3.000 Euro dazu, heißt es. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Der CDU-Kreisvorsitzende Stefan Standfuß bestätigte der dpa den Erhalt des Bußgeldbescheids während der Berliner Sommerferien. Heilmann ergänzte: "Ich denke nicht, dass das vor Gericht halten wird." Die Partei habe Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.