Massive Datenschutzverstöße: 1N Telecom muss Bußgeld von 300.000 Euro zahlen

Die Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen hat ein hohes Bußgeld von 300.000 Euro gegen 1N Telecom(öffnet im neuen Fenster) verhängt, das bestätigte die Pressestelle der Landesdatenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen Golem auf Nachfrage. Als Reaktion auf die Verhängung des Bußgelds habe 1N Telecom bereits Einspruch eingelegt, erklärte uns die Pressestelle.
"Der Verstoß gegen Auskunftsrechte der Verbraucher*innen sowie die hartnäckige Weigerung des Unternehmens, Transparenz über die eigene Datenverarbeitung herzustellen, konnte nicht ohne Antwort bleiben" , begründet die Landesbeauftragte Bettina Gayk(öffnet im neuen Fenster) diesen Schritt.
"Selten bin ich auf so wenig Einsicht bei den Verantwortlichen gestoßen" , wird das Verhalten des Unternehmens von Gayk beschrieben. Wegen zweier verschiedener Verstöße wurden Bußgelder in Höhe von 100.000 Euro und 200.000 Euro verhängt. Nach Angaben der Datenschutzbehörde wandten sich seit 2022 immer wieder Verbraucher aus demselben Grund an die Landesbeauftragte.
So wollte 1N Telecom neue Kunden gewinnen
Betroffene erhielten personalisierte Werbeschreiben von 1N Telecom , in denen ein Vertrag für einen Internet- und Telefonanschluss angepriesen wurde. Viele Empfänger glaubten, dass es sich dabei nur um einen Tarifwechsel, nicht aber um einen Anbieterwechsel handelte. Die Schreiben enthielten zahlreiche persönliche Daten, über deren Herkunft 1N Telecom wiederholt rechtswidrig keine Auskunft erteilte. Wer diese Verträge unterschrieben hatte, wurde "von dem Unternehmen mit der Forderung einer Schadensersatzpauschale überzogen" , heißt es von der Behörde.
Diese Forderungen beliefen sich auf bis zu 500 Euro, obwohl ein fristgerechter Widerruf dem Unternehmen in vielen Fällen vorgelegen hatte. Obwohl der Bundesgerichtshof die entsprechenden Verträge längst für rechtswidrig erklärt hat , treibt 1N Telecom weiterhin solche Forderungen ein .
1N Telecom fällt durch Verweigerung auf
Ein solches Verhalten bemerkten auch die Datenschützer und betonen, dass die Höhe des Bußgeldes auch damit begründet werde. "Dabei spielte nicht zuletzt das ignorante Verhalten des Unternehmens eine Rolle" , heißt es von der Behörde.
"Weder wurde auf Auskunftsansprüche der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten geantwortet noch auf den Wunsch nach Löschung oder auf Widersprüche gegen die Datenverarbeitung" , erläutert Gayk. Zudem blieb das Unternehmen regelmäßig intransparent beim Nachweis der Herkunft der Daten.
Die Beschwerdeverfahren liefen dabei sehr schleppend, heißt es. "Trotz klarer gesetzlicher Vorschriften zur Mitwirkung und vieler Erinnerungen verhielt sich das Unternehmen meiner Behörde gegenüber nur sehr eingeschränkt kooperativ" , kritisiert Gayk 1N Telecom.