Maskenhandel: Amazon muss Ordnungsgeld zahlen
Weil der Onlineversand unzertifizierte FFP2-Masken anbot, klagte ein Mittelständler - und bekam Recht. Amazon muss 75.000 Euro zahlen.

Amazon wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 75.000 Euro verurteilt. Vorausgegangen war ein seit 2020 andauernder Rechtsstreit um das Angebot nicht ausreichend zertifizierter FFP2- und KN95-Schutzmasken.
Die Unterlagen des Falls liegen Golem.de vor. In der Urteilsbegründung einer im November 2020 erlassenen einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Düsseldorf heißt es, es sei "verboten, partikelfiltrierende Atemschutzmasken zum Verkauf anzubieten und/oder auszuliefern", die nicht über eine CE-Zertifizierung verfügten. Das Angebot solcher Produkte sei zu unterlassen.
Klägerin war die Masecori GmbH, die selbst FFP2-Masken bei Amazon vertreibt. Die Klage richtete sich gegen die Amazon EU Sarl, die neben dem Sitz in Luxemburg auch eine Niederlassung in Deutschland hat.
"Ansinnen war es, einen fairen Wettbewerb herzustellen"
Das Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro wurde verhängt, nachdem Amazon trotz der Löschung zahlreicher beanstandeter Angebote weiterhin Masken mit fehlender Zertifizierung angeboten hatte. "Unser Ansinnen war es, einen fairen Wettbewerb herzustellen. Davon war auch Amazon nicht auszunehmen", sagte Masecori-Geschäftsführer Torsten Duffner dem E-Commerce-Blog Wortfilter.de.
Wortfilter.de berichtete zuerst über die einstweilige Verfügung. Das Urteil zeige, dass Amazon "sich genauso wie jeder Wettbewerber vor deutschen Gerichten zu kalkulierbaren Kosten verklagen" lasse. Die Gefahr einer Sperrung von klagenden Anbietern auf Amazons Marktplatz bestehe nicht. "Würde Amazon jemals einen Zusammenhang zwischen Verfahren und Account herstellen, würde das auf der Stelle das Kartellamt auf den Plan rufen", schreibt Mark Steier bei Wortfilter.
"Bei meiner Recherche ist mir aufgefallen, dass sehr viele Anbieter KN95-Masken als Atemschutzmasken bzw. FFP2-Masken verkaufen", sagte Duffner Golem.de. Die zum Verkauf erforderliche Sondererlaubnis habe nicht beigelegen. Er habe Anbieter der Produkte, darunter auch Amazon selbst, größtenteils erfolglos kontaktiert. Das habe man zum Anlass genommen, Amazon abzumahnen.
Unzureichende Kennzeichnung auch bei Lebensmitteln
Die Folgen unzureichender Angebotsprüfung seien für Händler wie ihn "gravierend", sagte Duffner. "Wir verkaufen auch Lebensmittel. Dort gibt es sehr viele gesetzliche Auflagen. Auf Amazon ist nahezu jeder dritte Lebensmittel-Artikel fehlerhaft."
Angaben, die auch auf Verpackung verpflichtend vorgeschrieben sind, müssen auch beim Onlinehandel mit Lebensmitteln zur Verfügung gestellt werden, etwa Informationen zu enthaltenen Allergenen oder dem Mindeshaltbarkeitsdatum. Das sei bei zahlreichen Angeboten auf Amazon nicht der Fall, sagte Duffner. Der Vorwurf lässt sich stichprobenartig auch nachvollziehen.
"Es wäre für Amazon kein Problem, bei der Anlage von Artikeln die gesetzlichen Angaben zwingend zu fordern, das tun die aber nicht", erklärte Duffner. "Wir wurden deswegen auch schon abgemahnt und mussten sogar schon Ordnungsgeld bezahlen, obwohl wir nachweisen konnten, dass wir Amazon alle notwendige Daten zur Verfügung gestellt hatten", sagte er.
Golem.de hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Antwort erhalten. Sollte sich Amazon dazu äußern, wird dieser Artikel entsprechend aktualisiert.
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"Golem.de hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Antwort erhalten...
Würde doch gerade gut passen, golem !? ...er hat die falschen Masken wenigstens...
Wenn man überlegt, wie viele Schrott-Masken da über Amazon rein kamen, bei denen die...
habe ich bisher nur bei "ist im Monat xyz abgelaufen" gesehen, ansonstenmuesste ja jede...