Marktübergreifende Bedeutung: Auch Apple gerät ins Visier der Wettbewerbshüter

Apple befindet sich nun in einer illustren Runde: Das Bundeskartellamt stellt den US-Konzern unter verschärfte Aufsicht.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Apple soll künftig unter verschärfter Wettbewerbsaufsicht stehen.
Apple soll künftig unter verschärfter Wettbewerbsaufsicht stehen. (Bild: Yves Hermann/Reuters)

Das Bundeskartellamt will nach anderen großen IT-Konzernen auch Apple unter eine verschärfte Wettbewerbsaufsicht stellen. Die Behörde stufte den iPhone-Konzern am 5. April 2023 als ein Unternehmen von "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" ein. Apple will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte laut Pressemitteilung, die "wirtschaftliche Machtposition" von Apple eröffne dem Konzern "vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume". Er verwies dabei unter anderem auf das wirtschaftliche Ökosystem rund um das iPhone.

Apple verfüge "über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die eigenen Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store", argumentierte das Kartellamt.

Apple kritisiert Entscheidung

In einer ersten Reaktion schrieb Apple: "Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar." Die Einschätzung der Behörde vernachlässige auch den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle. Apple werde weiter mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, "um die Bedenken zu verstehen".

Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.

Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft, der Facebook-Konzern Meta folgte im Mai und Amazon im Juli. Genauso wie Apple will der weltgrößte Onlinehändler das nicht akzeptieren – die Beschwerde liegt beim Bundesgerichtshof. Zu Microsoft wurde eine Prüfung eingeleitet.

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