Marktübergreifende Bedeutung: Bundeskartellamt verschärft Regeln für Amazon

Der Internetkonzern steht aufgrund seiner Marktmacht bei E-Commerce und des Cloud-Geschäfts AWS unter besonderer Missbrauchsaufsicht.

Artikel veröffentlicht am , Daniel Ziegener
Amazon dürfte das nicht gefallen.
Amazon dürfte das nicht gefallen. (Bild: Nik/Unsplash)

Das Bundeskartellamt hat eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" von Amazon festgestellt. Das teilten die Wettbewerbshüter in einer Pressemitteilung mit. Das Bundeskartellamt entschied bereits am Dienstag darüber.

Amazons Wettbewerbsposition verschaffe dem Unternehmen "eine Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet", heißt es in der Erklärung. Für Amazon bedeutet das, nun unter besonderer Aufsicht durch das Bundeskartellamt zu stehen. Die Entscheidung ist auf fünf Jahre befristet.

Nach Paragraph 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann das Bundeskartellamt Amazon unter anderem untersagen, Konkurrenten "daran zu hindern oder es ihnen zu erschweren, ihre eigenen Angebote zu bewerben oder Abnehmer auch über andere als die von dem Unternehmen bereitgestellten oder vermittelten Zugänge zu erreichen".

Aufgrund des Anfang 2021 beschlossenen Gesetzes laufen bereits Verfahren gegen Alphabet wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen bei Google Maps, die Tracking-Regelungen von Apple und Meta wegen der Verknüpfung von Facebook und Oculus.

Vormachtstellung bei E-Commerce und Cloudcomputing

Als zentral sieht das Bundeskartellamt die Vormachtstellung von Amazon im E-Commerce-Geschäft an. Die Behörde schätzt, dass mehr als jeder zweite Euro im deutschen Online-Einzelhandel auf Amazon.de ausgegeben wird. Aber auch das im Abonnement Prime enthaltende Medienstreaming und das Cloudangebot Amazon Web Services sieht das Kartellamt kritisch. AWS hat weltweit einen Marktanteil von 39 Prozent am Infrastructure-as-a-Service-Geschäft.

Durch die breite Aufstellung könne Amazon seine Nutzer im eigenen Ökosystem halten sowie Dritthändler an den Amazon-Marktplatz binden, "so dass diese für konkurrierende Marktplätze nur schwer zu gewinnen sein können". Kein Wettbewerber verfüge über ein vergleichbares Angebotsportfolio. Auch der Zugang zu dienstübergreifend gesammelten Daten sei ein Wettbewerbsvorteil.

"Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloudanbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden", sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. "Konkret bedeutet diese Entscheidung, dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können, und zwar effektiver als das bisher der Fall war."

Ebenfalls gestern beschloss die EU strengere Regeln für Tech-Unternehmen. Der Digital Services Act (DSA) soll Hassrede oder andere illegale Inhalte im Netz besser einschränken, der Digital Markets Act (DMA) soll für einen faireren Wettbewerb sorgen und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bei Onlineangeboten ermöglichen.

Nachtrag vom 6. Juli 2022, 15:20 Uhr

Ein Amazon-Sprecher sagte dazu, das Unternehmen sehe sich in erster Linie als Einzelhändler. Der Anteil des E-Commerce am Umsatz des deutschen Einzelhandels sei mit für das Jahr 2021 geschätzten 14,7 Prozent laut Handelsverband Deutschland gering. "Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen", so der Amazon-Sprecher weiter.

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