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Marktmacht missbraucht: EuGH bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

Der Suchmaschinenkonzern Google muss endgültig eine Milliardensumme wegen Marktmissbrauchs bei der Shoppingsuche zahlen.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Google muss endgültig eine Milliardenstrafe in der EU zahlen. (Bild: Andrew Kelly/Reuters)
Google muss endgültig eine Milliardenstrafe in der EU zahlen. Bild: Andrew Kelly/Reuters

Ebenso wie Apple hat auch der US-Konzern Google am 10. September 2024 einen Rechtsstreit in der EU endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte in letzter Instanz eine Strafe gegen den Suchmaschinenkonzern in Höhe von 2,42 Milliarden Euro. Die Vorinstanz, das EU-Gericht, habe "zu Recht festgestellt, dass das Verhalten von Google in Anbetracht der Merkmale des Marktes und der spezifischen Umstände des Falles diskriminierend ist und nicht dem Leistungswettbewerb entspricht" , teilte der EuGH mit(öffnet im neuen Fenster) (PDF) ( Rechtssache C-48/22 P(öffnet im neuen Fenster) ).

Die EU-Wettbewerbshüter hatten Google im Juni 2017 mit einer Milliardenstrafe belegt , weil das Internetunternehmen seine dominierende Position bei der Shopping-Suche zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht haben soll. Google hatte die Entscheidung kritisiert, allerdings fristgerecht Ende August 2017 Änderungsvorschläge eingereicht .

Im September 2017 legte Google dann Beschwerde beim EU-Gericht gegen den Bescheid der EU-Kommission ein. In seinem Urteil(öffnet im neuen Fenster) hielt das Gericht im November 2021 nur in einem Punkt die Auffassung der EU-Kommission für unzutreffend. Anders als von den Wettbewerbshütern behauptet, habe Googles Verhalten sich nicht wettbewerbsschädigend auf den Markt für allgemeine Suchdienste ausgewirkt.

Die Strafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro wurde jedoch bestätigt, weil Google mit voller Absicht seine eigene Shopping-Suche gegenüber den Angeboten der Konkurrenz bevorzugt habe. Gegen das Urteil hatte Google Einspruch beim EuGH eingelegt, der nun abgewiesen wurde.

Der EuGH verwies zur Begründung darauf, dass nicht die marktbeherrschende Stellung Googles, sondern nur deren Missbrauch beanstandet worden sei. "Konkret sind Verhaltensweisen von Unternehmen in beherrschender Stellung verboten, die den Leistungswettbewerb beschränken und somit geeignet sind, einzelnen Unternehmen und Verbrauchern zu schaden" , hieß es.

Dabei könne "nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein beherrschendes Unternehmen, das seine eigenen Waren oder Dienstleistungen günstiger behandelt als diejenigen seiner Wettbewerber, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls ein vom Leistungswettbewerb abweichendes Verhalten an den Tag legt" . Im Falle Googles sei dieser Missbrauch der Marktmacht jedoch zu Recht festgestellt worden.

Nachtrag vom 10. September 2024, 11:14 Uhr

Der Preisvergleichsdienst und Google-Konkurrent Idealo begrüßte in einer Stellungnahme das Urteil. Damit gebe es nun "einen Präzedenzfall, der europäischen Unternehmen, die in verschiedenen Branchen mit Google konkurrieren, mehr Schutz vor unfairen Geschäftspraktiken garantiert und Behörden und Gerichten als Leitschnur dient" , teilte das Unternehmen mit. Zugleich stärke das Urteil die EU-Kommission bei der Umsetzung des Digital Markets Act (DMA), "der in Zukunft Selbstbevorzugung wie jene von Google von vornherein unterbinden soll" .

Darüber hinaus könne auf Basis des Urteils die Schadenersatzklage fortgeführt werden, die Idealo im Jahr 2019 vor dem Landgericht Berlin gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung eingereicht hatte. In der Klage fordert Idealo eine halbe Milliarde Euro von Google .


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