Marktmacht missbraucht: EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google
Der Suchmaschinenkonzern Google hat im Prozess um eine Milliardenstrafe eine Niederlage erlitten. Doch das Verfahren könnte noch weiter gehen.
Das Gericht der Europäischen Union (EU-Gericht) hält eine Milliardenstrafe gegen den US-Suchmaschinenkonzern für angemessen. Die Strafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro sei auch deswegen berechtigt, weil Google mit voller Absicht seine eigene Shopping-Suche gegenüber den Angeboten der Konkurrenz bevorzugt habe, teilte das Gericht am 10. November 2021 mit (PDF). Das Gericht in Luxemburg bestätigte im Wesentlichen die Entscheidung der EU-Kommission vom Juni 2017, wonach Google seine Marktmacht missbraucht habe (Verfahren T-612/17). Gegen das Urteil des EU-Gerichts kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. .
Die EU-Wettbewerbshüter hatten Google mit einer Strafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro belegt, da das Internetunternehmen seine dominierende Position bei der Shopping-Suche zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht haben soll. Google hatte die Entscheidung kritisiert, allerdings fristgerecht Ende August Änderungsvorschläge eingereicht.
Im September 2017 legte Google dann Beschwerde beim EU-Gericht gegen den Bescheid der EU-Kommission ein. In seinem Urteil hält das Gericht nur in einem Punkt die Auffassung der EU-Kommission für unzutreffend. Anders als von den Wettbewerbshütern behauptet, habe Googles Verhalten sich nicht wettbewerbsschädigend auf den Markt für allgemeine Suchdienste ausgewirkt.
Weitere Klagen gegen hohe Wettbewerbsstrafen sind weiterhin in Luxemburg anhängig. So gab es im Juli 2018 eine Geldbuße der EU in Höhe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google wegen illegaler Praktiken bei Android zur Stärkung der beherrschenden Stellung der Google-Suchmaschine. Im März 2019 verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro, weil Google bei der Sitesearch Adsense for Search andere Anbieter behindert haben soll.
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