Marketing: Google will Händler-Websites durch KI-Seiten ersetzen
Google hat ein Patent eingereicht und erhalten, das ein System beschreibt, mit dem KI individuelle Landingpages für E-Commerce-Unternehmen direkt innerhalb der Suchergebnisse generieren könnte, also Seiten, die von Google erstellt werden, nicht von den Händlern selbst. Das Patent trägt die Nummer US12536233B1(öffnet im neuen Fenster) und wurde im Januar 2026 erteilt.
Das beschriebene System würde bestehende Händler-Landingpages anhand von Metriken wie Absprungrate, Klickrate, Konversionsrate und Designqualität bewerten. Liegt eine Seite unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts, könnte Googles KI eine alternative Seite im Auftrag des Händlers generieren und diese Nutzern über die Suchergebnisse präsentieren.
Die KI-generierten Seiten könnten Produkt-Feeds, Call-to-Action-Schaltflächen, KI-Chatbots und personalisierte Überschriften enthalten – dynamisch zusammengestellt auf Basis aktueller und früherer Suchanfragen von Nutzern.
Kontrollverlust für Händler
Das System würde kontextuelle Signale aus dem Nutzerkonto auswerten, darunter vergangene Suchanfragen, um die angezeigte Seite individuell anzupassen. Marketinganalysten haben die Tragweite dieser Entwicklung(öffnet im neuen Fenster) bereits kommentiert: Ersetzt Google die Landingpage eines Händlers durch eine eigene KI-generierte Version, verliert der Händler die direkte Kontrolle darüber, wie seine Marke, Angebote und Produkte potenziellen Kunden präsentiert werden.
Diese Befürchtung ist nicht abstrakt. Googles Performance-Max-Werbeprodukt – das bereits KI nutzt, um Werbemittel und Platzierungen in seinem Netzwerk zusammenzustellen – wurde wegen mangelnder Transparenz kritisiert. Ein System, das diese Logik auf Landingpages selbst ausdehnt, könnte diese Probleme noch verschärfen.
Händler zahlen für Seiten, die sie nie genehmigt haben
Das Patent hält fest, dass der Navigationslink zu einer KI-generierten Seite innerhalb eines gesponserten Inhalts erscheinen könnte. Das bedeutet: Händler zahlen möglicherweise für Traffic, der auf einer von Google erstellten Seite landet; nicht auf einer, die sie selbst gebaut oder freigegeben haben.
Darf Google das?
Hinzu kommen rechtliche Risiken. Marken unterliegen Compliance-Vorgaben, die regeln, was über ihre Produkte oder Dienstleistungen gesagt werden darf und was nicht. Eine KI-generierte Seite, die auf Produktdaten eines Händlers zurückgreift, könnte theoretisch Inhalte produzieren, die diese Grenzen überschreiten, beispielsweise im Medizinbereich.
Die weitergehende Sorge betrifft Händler, die stark von organischem Google-Traffic abhängig sind – insbesondere über Kanäle wie Google Discover. Sie könnten sich in einer ähnlichen Lage wiederfinden wie Verlage, die durch Algorithmusänderungen Googles ohne Vorwarnung ihre Sichtbarkeit verloren haben.
Ob und unter welchen Bedingungen Google dieses System kommerziell einsetzen wird, ist bisher nicht bekannt. Oftmals werden Patente nie in die Realität umgesetzt und dafür verwendet, Wettbewerbern bestimmte Optionen zu verbauen.
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