Mangelnde Transparenz: Datenschützer Caspar kritisiert Luca-App
Der Hamburgische Datenschützer Johannes Caspar fordert eine datenschutzrechtliche Bewertung der Luca-App.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bemängelt die Intransparenz der neuen Luca-App zur Pandemiebekämpfung. Zudem fehlt aus seiner Sicht eine Datenschutzfolgenabschätzung.
"Es geht darum, Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu erreichen. Ohne den Quellcode ist nicht einsehbar, wie eine Software funktioniert", sagte Caspar der Düsseldorfer Tageszeitung Rheinische Post. Das Interview erscheint nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa in der Ausgabe am 6. April.
Die Datenschutzfolgenabschätzung fehlt
Caspar kritisierte zudem, dass die Datenschutzfolgenabschätzung "bis zum heutigen Tage noch nicht bekanntgegeben" worden sei. Diese sei aber für eine datenschutzrechtliche Bewertung unerlässlich und sollte dringend nachgeholt werden, forderte Caspar. Eigentlich hätte das aber schon passiert sein müssen."Unzweifelhaft müssen datenschutzrechtliche Dokumentationen vor der Inbetriebnahme erstellt und das Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bekannt sein", sagte Caspar.
Nexenio, der Hersteller der Luca-App, hatte versprochen, den Quellcode dazu als Open Source zu veröffentlichen. Allerdings stellte er den Code zuerst nicht unter einer der üblichen Lizenzen bereit, sondern unter einer selbst geschriebenen Lizenz.
Es gab Kritik an Nexenios Lizenz
Die Lizenz hätte eine Überprüfung durch Dritte erschwert. Es hatte den Anschein, als habe Nexenio nur wenig Interesse an Transparenz und Kontrolle. Nach massiver Kritik wurde der Quellcode dann unter die GNU GPLv3 gestellt.
Die Debatte um den Datenschutz von Apps zur Kontaktnachverfolgung wird schon länger geführt. Der IT-Branchenverband Bitkom etwa forderte kürzlich, zwischen dem Schutz von Daten und dem Schutz von Leben abzuwägen. "Datenschutzrechtliche Prinzipienreiterei gefährdet derzeit jene Menschenleben, die sich durch den flächendeckenden Einsatz digitaler Lösungen retten ließen."
Datenschützer verlangen Vorgaben für die digitale Kontaktverfolgung
Caspar sieht keinen Widerspruch zwischen Datenschutz und einer digitalen Kontaktnachverfolgung. Er befürwortet sogar explizit digitale Werkzeuge: "Wir haben ein großes Interesse daran, dass der Datenschutz hier ermächtigt und nicht verhindert." Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern soll es aber gesetzliche Vorgaben zur digitalen Kontaktverfolgung geben. Die App des Berliner Unternehmens Nexenio haben sie kritisiert.
Die Luca-App wird bereits in mehreren Bundesländern zur Kontaktnachverfolgung in der Covid-19-Pandemie eingesetzt, unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg. Eine Reihe weiterer Bundesländer plant die Nutzung.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Kann man leicht umdrehen: Hätte man direkt auf dezentral und datenschutzfreundlich...
Vorweg: Ich bin auch der Meinung dass man es mit Datenschutz gerade in Pandemiezeiten...
Gäähn. . .
Danke für den Hinweis! Ist korrigiert. wp (Golem.de)
Kommentieren