Magenta TV, Sky Q und Co.: Deutsche Welle beendet Ausstrahlung auf diversen Diensten

Medienregulierer halten die Verbreitung der Deutschen Welle auf deutschen TV-Plattformen für unzulässig.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Deutsche Welle beendet Ausstrahlung bei Magenta TV, Sky Q und Co.
Deutsche Welle beendet Ausstrahlung bei Magenta TV, Sky Q und Co. (Bild: Ina Fassbender/AFP via Getty Images)

Der Auslandssender Deutsche Welle wird sein Programm künftig nicht mehr über innerdeutsche TV-Plattformen verbreiten. Das teilten Medienregulierer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zu solchen TV-Plattformen zählen demnach Magenta TV, Joyn, Sky Q, Zuhause Kabel und Zattoo.

Der Rückzug von den genannten Anbietern bedeutet aber nicht, dass das Programm des deutschen Auslandssenders hierzulande nicht mehr empfangen werden kann. "Eine Verbreitung des Programms der Deutschen Welle im offenen Internet und über die eigenen Webseiten fällt nicht in die direkte Zuständigkeit der Medienanstalten", hieß es von den Landesmedienanstalten.

Demnach kann das Programm der Deutschen Welle weiterhin über die Homepage des Senders angeschaut werden. Auch Youtube zähle nicht zu den betroffenen TV-Plattformen, dort könne die Deutsche Welle nach wie vor angeboten werden.

Grund für die Abschaltung der Deutschen Welle

Die Regulierer halten die Verbreitung der Programme der Deutschen Welle auf innerdeutschen TV-Plattformen für unzulässig und begründen dies mit dem gesetzlichen Auftrag des Senders zur Verbreitung von Rundfunk im Ausland.

Im Deutsche-Welle-Gesetz wird die Aufgabe des Senders in Paragraf 3 so beschrieben: "Die Deutsche Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und Telemedien an." Die Angebote werden in deutscher sowie in anderen Sprachen verbreitet.

Nach längeren Gesprächen habe man sich mit der Deutschen Welle auf die Einstellung der Programmverbreitung speziell über die innerdeutschen TV-Plattformen und Anbieter verständigt, teilten die Landesmedienanstalten weiter mit. Hintergrund sei auch, dass hessische Regulierer in dem Zusammenhang ein erstes Verfahren gegen Magenta TV eingeleitet hätten, das nun aber eingestellt worden sei.

Solche TV-Plattformen und Anbieter stehen laut Länder-Staatsvertrag unter der Aufsicht der Landesmedienanstalten. Die Anstalten in den Bundesländern beaufsichtigen den privaten Rundfunk und deren Medieninhalte im Internet. Sie sind unabhängige Stellen.

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