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Mängelmelder der Bundesnetzagentur: Probleme mit Briefen und Paketen bequemer melden

Mit dem Mängelmelder kann die Bundesnetzagentur dazu gebracht werden, bei Problemen mit der Zustellung von Briefen und Paketen einzugreifen.
/ Ingo Pakalski
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Wenn bei der Zustellung von Briefen oder Paketen etwas schief läuft, ist das immer ärgerlich. (Bild: Pixabay)
Wenn bei der Zustellung von Briefen oder Paketen etwas schief läuft, ist das immer ärgerlich. Bild: Pixabay

Die Bundesnetzagentur startet den Online-Mängelmelder Post, damit Probleme bei der Zustellung von Briefen und Paketen möglichst bequem an die Behörde gemeldet werden können. Zudem können darüber Schwierigkeiten berichtet werden, die bei der Bereitstellung von Filialen und Poststationen aufgetreten sind.

Es kann jeweils nur ein Mangel pro Aufruf gemeldet werden. Wer mehrere Probleme melden möchte, muss den Mängelmelder entsprechend oft neu starten und die Daten ausfüllen.

Mit der Bereitstellung des Onlinewerkzeugs setzt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben gesetzliche Vorgaben aus dem Postgesetz um. Schritt für Schritt kann das jeweilige Problem nach Eingabe persönlicher Daten mitgeteilt werden.

Bundesnetzagentur will Probleme besser erkennen

"Der Mängelmelder Post hilft uns, schwerwiegende, anhaltende oder wiederholte Unregelmäßigkeiten bei der Postversorgung schneller zu erkennen. Bei Bedarf können wir dann gezielt behördliche Schritte einleiten" , erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Jede Meldung über Probleme bei der Brief- oder Paketzustellung werde unmittelbar in die Datenbank der Bundesnetzagentur integriert, teilte die Behörde mit.

Ziel ist es, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität und flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen langfristig zu gewährleisten. Die Beschwerdezahlen und Gründe für Probleme bei der Zustellung von Briefen und Paketen werden einmal monatlich von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Am Ende einer Mängelmeldung lässt sich die jeweils aktuelle Übersicht bei Bedarf aufrufen.

Die Grenzen der Mängelmeldung

Die Behörde wies darauf hin, der Mängelmelder sei keine Hilfe dabei, individuelle Probleme oder mögliche Ansprüche aus Beförderungsverträgen durchzusetzen. Bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung müssten Ansprüche weiterhin bei dem jeweiligen Unternehmen geltend gemacht werden. Die Bundesnetzagentur hat keine Befugnisse, hier einzugreifen.

Der Mängelmelder Post steht online unter www.bundesnetzagentur.de/post-beschwerde(öffnet im neuen Fenster) bereit und befindet sich nach Angaben der Behörde noch in einer Pilotphase.


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