Mängel im Transparenzbericht: Millionenbußgeld gegen Facebook wegen NetzDG

Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll das Online-Netzwerk Facebook ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Das teilte am Dienstag das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit, das einen entsprechenden Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen verhängte(öffnet im neuen Fenster) . Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Angaben über eingegangene Beschwerden nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) unvollständig seien: "Der Bericht führt nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf." Bemängelt wird zudem, dass das Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte "zu versteckt" sei.
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, weil die beschuldigte Facebook Ireland Limited Einspruch dagegen einlegen kann. Sollte das Bundesamt eine solche Beschwerde zurückweisen, muss das zuständige Amtsgericht Bonn entscheiden. Von Facebook war nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Viel weniger Vorfälle als bei Youtube
Konkret bezieht sich der Bescheid auf den ersten Transparenzbericht Facebooks nach dem NetzDG, der im Juli 2018 veröffentlicht worden war . Seit dem 1. Januar 2018 müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden entfernt werden . Während bei Googles Tochterfirma Youtube im ersten Halbjahr 2018 Beschwerden zu mehr als 210.000 Inhalten eingegangen waren, hatte Facebook nur 886 Beschwerden zu 1.704 Inhalten gemeldet. Im zweiten Quartal 2018 sah das Verhältnis kaum anders aus .
Nach Ansicht des BfJ liegt die geringe Zahl der Meldungen daran, dass es bei Facebook zwei unterschiedliche Meldewege gibt: einen sogenannten Flagging-Meldeweg und das NetzDG-Formular. Dabei würden Nutzer, die eine NetzDG-Beschwerde einreichen wollten, "auf den Flagging-Meldeweg gelenkt, da das Nebeneinander von Flagging-Meldeweg und NetzDG-Formular bei Facebook nicht ausreichend transparent und das NetzDG-Formular zu versteckt ist" .
Millionen Hasskommentare und Terrorpostings
Dem Bundesamt zufolge ist die Darstellung im Transparenzbericht daher unvollständig. Das gehe aus den Berichten zur Durchsetzung von Facebooks Gemeinschaftsstandards hervor. Denn entsprechende Verstöße beträfen "in einer Vielzahl von Fällen auch rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG" . Moniert werden zudem fehlende Angaben "im Hinblick auf die Angaben zur Organisation, zur sprachlichen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zu den Schulungen der für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Personen" . Auch die Angaben zu Beschwerdeverfahren bei unberechtigten Löschungen seien unrichtig.
Der Facebook-Statistik zufolge(öffnet im neuen Fenster) gab es im ersten Halbjahr 2018 weltweit alleine fünf Millionen Meldungen wegen Hasskommentaren sowie 11,3 Millionen Beiträge mit Terrorpropaganda. Eine Aufschlüsselung nach deutschen Nutzern erfolgt jedoch nicht. Wenn Nutzer rechtswidrige Inhalte nach dem Flagging-Weg melden, muss Facebook offensichtlich nicht die strengen Vorgaben nach dem NetzDG erfüllen. Allerdings könnte auch die Klarnamenpflicht dazu beitragen, dass die Nutzer vorsichtiger sind, klar rechtswidrige Inhalte zu veröffentlichen.
Weitere Bußgelder möglich
Die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) teilte zu dem Bußgeldbescheid mit(öffnet im neuen Fenster) : "Die sogenannten community standards von Facebook stehen nicht über dem deutschen Recht. Wenn Nutzer strafbare Inhalte melden, muss die Erfassung und Bearbeitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfolgen." Beim Kampf gegen strafbare Inhalte dürfe nichts "unter den Teppich gekehrt werden" , sagte Lambrecht und fügte hinzu: "Ich erwarte von Facebook Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben."
Ob das BfJ noch weitere Bußgelder nach dem NetzDG verhängen will, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Zumindest einige der 71 laufenden Verfahren wiesen jedoch in diese Richtung, hatte Behördenchef Heinz-Josef Friehe Mitte Mai 2019 in einer Bundestagsanhörung gesagt . Voraussetzung dafür sei ein "systemisches Versagen" mit "beharrlichen Verstößen" beim Löschen rechtswidriger Inhalte. Viel häufiger machten Friehe und seinem Team fehlende Zustellungsbevollmächtigte für Schreiben der deutschen Behörden zu schaffen.



