Machine Learning: Gesichter auf Taylor-Swift-Konzert unbemerkt gescannt
Auf der Suche nach Stalkern haben die Veranstalter auf einem Taylor-Swift-Konzert Gesichtserkennung und eine Bilddatenbank eingesetzt. Besucher wurden unbemerkt gescannt, während sie auf ein Video schauten. Laut US-Hausrecht ist das wohl legal.

Auf einem Konzert der Popsängerin Taylor Swift wurden die Gesichter von Besuchern unbemerkt eingescannt und per Machine Learning mit einer Bilddatenbank verglichen. Die Veranstalter wollten damit bekannte Stalker identifizieren, die sich auf dem Event möglicherweise aufhielten. Das berichtet das Kulturmagazin The Rolling Stone, dessen Redaktion mit Sicherheitspersonal vor Ort gesprochen hat.
Der Trick: Auf dem Konzertgelände stellten die Betreiber Stände auf, die Videomaterial von Taylor Swift abgespielt haben. Hinter der Leinwand befanden sich Kameras, die die Bilder in Echtzeit an eine Zentrale im US-Amerikanischen Nashville weiterleiteten. Dort wurden sie mittels Bilderkennung ausgewertet. "Jeder, der vorbeigekommen ist, hatte darauf geschaut und die Software habe die Arbeit begonnen", sagte Mike Downing, Sicherheitschef bei einem Beratungsgremium für Veranstaltungen.
Nach US-Hausrecht ist die Überwachung legal
Ein Vorgehen, ahnungslose Gäste generalzuüberwachen, mag moralisch fragwürdig sein, ist aber nach US-amerikanischem Hausrecht legal, schreibt das US-Magazin The Verge. Da es sich beim Konzert um eine private Veranstaltung handelte, greift genau dieses Gesetz. In Deutschland muss bei einer Videoüberwachung zwischen dem Eingriff auf Persönlichkeitsrechte und einem berechtigten Interesse der Veranstalter abgewogen werden. Die unüberprüfte Datenverarbeitung durch Software könnte das zusätzlich erschweren.
An öffentlichen Plätzen werden allerdings auch in Deutschland Gesichtserkennungssysteme erpobt, etwa am Berliner Bahnhof Südkreuz. In anderen Ländern wie China sind solche Verfahren ebenfalls beliebt und werden mit wenigen gesetzlichen Hürden schnell verbreitet.
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