Maas kontra Dobrindt: Bundesjustizminister verweigert autonomen Autos Sonderrechte

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will keine Gesetze für autonom fahrende Autos ändern und widerspricht damit Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der das "innovationsfreundlichste Straßenverkehrsrecht der Welt" fordert.

Artikel veröffentlicht am ,
Bundesjustizminister Hei0ko Maas will Haftungsfragen beim autonomen Fahren nicht neu definieren.
Bundesjustizminister Hei0ko Maas will Haftungsfragen beim autonomen Fahren nicht neu definieren. (Bild: A. Savin/CC-BY-SA 3.0)

In der großen Koalition bahnt sich ein Streit um das Zukunftsthema autonomes Fahren an. Während Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in der vergangenen Woche verkündete, dass Deutschland "als erstes Land den Regelbetrieb für das Auto mit Autopilot" einleiten werde, stellt sich nun das SPD-geführte Justizministerium quer. Das berichtet das Handelsblatt.

Im Prinzip ist zwar der Weg für hoch- und vollautomatisierte Fahrzeuge durch die Änderung des Wiener Übereinkommens für den Straßenverkehr frei, doch müssen nationale Gesetze und Verordnungen noch angepasst werden.

In einem einseitigen Strategiepapier, welches das Bundeskabinett am 25. Mai 2016 verabschiedete, wurde gefordert, "dass automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug dem Fahrer rechtlich gleichgestellt werden" und "dass die ordnungsgemäße Nutzung automatisierter und vernetzter Fahrzeuge keine Sorgfaltspflichtverletzung des Fahrers darstellt".

Autofahrer sollen weiter haften

Verkehrsminister Dobrindt fordert, dass ein Fahrer nicht haften soll, wenn das Assistenzsystem von den Behörden als sicher zugelassen ist. Justizminister Maas hingegen lehnt eine Gesetzesänderung ab. Seiner Ansicht nach muss der Fahrer die Verantwortung tragen. Ob bei einem Unfall der Fahrer oder das Fahrzeugsystem verantwortlich ist, sollen im Einzelfall die Gerichte klären.

CDU und SPD haben im April beschlossen, Regeln für die "Automobilität der Zukunft" festzulegen. Danach sollen Autofahrer nicht für Unfallfolgen haftbar gemacht werden, "die eingetreten sind, als das Fahrzeug durch die Technik geführt wurde und der Fahrer das Fahrgeschehen nicht aktiv überwachen musste".

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FaLLoC 31. Mai 2016

Die ja auch heute schon nur zahlt, wenn der Fahrer/Halter für den Schaden verantwortlich...

blockchainman 30. Mai 2016

Ich sage nicht, dass sie nicht gute Leute einkaufen könnten, das kann jeder mit Geld...

User_x 30. Mai 2016

...er weiß es nur noch nicht. Technik übernimmt immer mehr Kontrolle... wir erschaffen...

Emulex 30. Mai 2016

Auf der einen Seite könnte die Technik also in ein paar Jahren bereits so weit sein...



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