Luxemburg: Erstes Gesetz zum Weltraumbergbau vorgelegt

Luxemburg will ein Gesetz zum Weltraumbergbau verabschieden, noch bevor das erste Raumschiff abgehoben ist. Die Grundlage bilden Napoleons Code Civil und das Finanzgesetz von 1993.

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So stellen sich Maler den Weltraumbergbau vor
So stellen sich Maler den Weltraumbergbau vor (Bild: Spaceresources.lu)

In Luxemburg wurde der erste Entwurf für ein Gesetz zur Regulierung des Weltraumbergbaus vorgelegt. Es soll die rechtliche Grundlage für den Abbau von Rohstoffen im Weltraum legen. Das Gesetz an sich ist dabei vollkommen bodenständig. Es erklärt in 17 Artikeln, unter welchen Voraussetzungen irdische Firmen Bergbau im Weltraum betreiben dürfen.

Der erste Artikel soll die Grundlage für das ganze Gesetz legen. Er besagt, dass sich auch Ressourcen im Weltraum von irdischen Firmen aneignen lassen. Um das zu begründen, geht der Entwurf bis zum Code Civil zurück, dem Gesetzbuch das Napoleon Bonaparte im Jahr 1804 erlassen hat. Das Gesetz stellt dabei klar, dass der Weltraum an sich niemandem gehört, genauso wie Asteroiden, Kometen oder andere Körper im Weltraum. Nur die dort gewonnenen Ressourcen können angeeignet werden.

Abgeleitet ist das ganze vom rechtlichen Umgang mit dem Meer im 19. Jahrhundert. Das Meer hat keinen Besitzer. Nichts das im Meer ist, hat von Natur aus einen Besitzer. Aber es kann einen Besitzer bekommen, wenn zum Beispiel jemand einen Fisch fängt und ihn sich dadurch aneignet. Auf diese Weise soll das Gesetz mit der internationalen Gesetzgebung vereinbar sein.

Weltraumbergbau wird reguliert wie eine Finanzfirma

Bei der Formulierung des restlichen Gesetzes lehnten sich die Gesetzgeber an die Finanzgesetzgebung in Luxemburg an. Dazu gehört, dass der Bergbau im Weltraum nur mit Erlaubnis von einem Staat auf der Erde betrieben werden darf. So eine Erlaubnis darf nur einer eingetragenen Firma erteilt werden, keiner natürlichen Person. Jede Firma muss nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Mission durchzuführen und hat dem Staat gegenüber gewissen Offenlegungspflichten. Außerdem gilt die Erlaubnis nur für die Mission, für die sie beantragt wurde.

Zuletzt wird auch geregelt, dass der Unternehmer für alle Schäden die er anrichtet haftbar ist und für Verstöße gegen das Gesetz bestraft werden können. Die Geldstrafen bewegen sich dabei zwischen 5.000 und 1,25 Millionen Euro und bis zu fünf Jahren im Gefängnis. Wenn der Unternehmer auch noch andere Gesetze gebrochen hat, wird er dafür natürlich unabhängig vom Weltraumbergbaugesetz bestraft.

Die Gesetzesbegründung, und der vorgeschlagene Gesetzestext selbst, lassen sich im Gesetzentwurf nachlesen. Während es bereits mehrere kleine Firmen gibt, die angekündigt haben, Weltraumbergbau betreiben zu wollen, gibt es ernsthafte Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und im Fall von Helium-3 auch an der Sinnhaftigkeit dieser Vorhaben.

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PanicMan 15. Nov 2016

Also das Licht von der Sonne zur Erde braucht über 8 Minuten, also um einiges länger um...

Dwalinn 15. Nov 2016

Nur ist das im Weltraum alles etwas teuer (zumindest Mittelfristig) da ist es nicht viel...

Lorphos 14. Nov 2016

Die aktuelle Gesetzgebung verbietet ja die Kontamination z.B. mit Bakterien - wenn SpaceX...

teenriot* 14. Nov 2016

Letztlich ist es fraglich wofür da überhaupt jemals Strafen ausgesprochen werden sollen...



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