Lumia 925: Nokia lässt iPhone-Besitzer zu Zombies mutieren
Kurz nach Mitternacht. Ein Mann läuft eine Straße entlang. Dramatische Musik setzt ein, die aus einem Horrorfilm stammen könnte. An der nächsten Straßenecke sind Lichtblitze zu sehen. Der Mann schaut sich irritiert um. Wenig später kommen ihm Leute entgegen, die aussehen wie Zombies – blasse Haut, rote Augen und abgehackte Bewegungen. Einer davon hält ein iPhone 5 hoch und sagt "Foto".

Mit dem knapp anderthalb Minuten langen Werbeclip für das Lumia 925 will Nokia auf die Eigenschaften seiner Smartphone-Kamera aufmerksam machen, die auch bei schlechten Lichtverhältnissen und ohne Blitz gute Bilder machen soll. Der Spot endet mit einer Texteinblendung: "The best pictures in any light. Even without the flash."
Warum sich das Unternehmen in seinem Video gerade über die iPhone-5-Besitzer lustig macht? Weil die Kamera des Smartphones oft kritisiert wurde. Bei Gegenlicht entstehen manchmal lilafarbene Störungen(öffnet im neuen Fenster) auf den Bildern. Der Effekt tritt vor allem bei Aufnahmen mit hellem Sonnenlicht auf. Verschiedene Apps können die Störung beseitigen oder vermindern.
Bei schlechten Lichtverhältnissen haben Kameras wie die des iPhone 5 ein anderes Problem. Dann kommt es oftmals zum sogenannten Red-Eye-Effekt(öffnet im neuen Fenster). Der tritt dann auf, wenn mit einem Blitz fotografiert wird. Die Personen auf den Bildern haben rote Augen. Sie sehen aus wie Zombies. Auch darauf spielt Nokia in seinem Werbespot an.
Vergleichende Werbung mit Apple-Produkten ist nicht neu. Microsoft hatte vor kurzem in einem Werbeclip ein iPad mit einem Windows-8-Tablet verglichen(öffnet im neuen Fenster). Der iOS-Sprachassistent Siri musste zugeben, dass er mit den Eigenschaften des Tablets von Microsoft nicht mithalten kann.
Ob sich Unternehmen mit vergleichender Werbung einen Gefallen tun? Ein Twitter-Nutzer schreibt(öffnet im neuen Fenster): "Unternehmen sollten erkennen, dass man Leute nicht dazu bringt, ihre Produkte zu nutzen, wenn man sie beleidigt."
In Deutschland ist vergleichende Werbung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie darf zum Beispiel den Wettbewerber nicht verunglimpfen oder herabsetzen, heißt es in Paragraf 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(öffnet im neuen Fenster).
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