Luftzwischenfall: Beinahekollision zwischen Lufthansa-Flugzeug und Drohne

Eine Maschine der Lufthansa ist beim Endlandeanflug auf den Flughafen Warschau beinahe mit einer Drohne kollidiert, wie der Aviation Herald berichtet. Dabei näherte sich das unbemannte Flugobjekt offenbar bis auf 100 Meter. Zu einer Kollision kam es nicht. Das Flugzeug war in München gestartet.
Die Besatzung der Embraer ERJ-195(öffnet im neuen Fenster) , die sich in ungefähr 2.500 Fuß Höhe (760 Meter) befand, als sie die Drohne sah, meldete ihre Entdeckung und landete drei Minuten später ohne Probleme. Wie der Aviation Herald(öffnet im neuen Fenster) weiter berichtet, führte das im Tower dazu, dass die Anflugrichtung der nächsten 20 Flugzeuge aus Sicherheitsgründen geändert wurde. Andere Flugzeuge konnten keine Sichtung mehr verzeichnen. Angaben zum Drohnentyp gibt es nicht.

In vielen Ländern sind Drohnenflüge in einem weiten Radius um Flughäfen verboten, doch das hält einige Piloten offenbar nicht davon ab, diese Regeln zu überschreiten – unter Umständen auch, weil sie sie nicht kennen. Drohnen dürfen in Polen in einem 20-km-Radius um Flughäfen herum nicht fliegen. Über ein Internetangebot können sich Nutzer schlaumachen: Airmap(öffnet im neuen Fenster) zeigt auf einer Google-Karte Flugverbotszonen. Neben den offiziellen Einschränkungen listet die Airmap auch andere Bereiche auf, in denen Drohnen unerwünscht sind, zum Beispiel Schulen und Krankenhäuser sowie Privatgrundstücke, deren Besitzer sich gegen Überflüge ausgesprochen und sich auf der Website Noflyzone.org(öffnet im neuen Fenster) registriert haben.
In den USA wird über Drohnengefahren Buch geführt
Die Flugsicherheitsbehörde FAA der USA führt detailliert Buch über die ihr gemeldeten Zwischenfälle, die sich mit privat gesteuerten Drohnen und dem regulären Flugverkehr ereignen. Seit Mitte 2014 sind mehrere Dutzend Vorfälle gemeldet worden, bei denen Drohnen in gesperrte Lufträume – zum Beispiel an Flughäfen – eindrangen. Mehrmals sei es zu Beinahekollisionen mit Flugzeugen oder Hubschraubern gekommen, berichtet die New York Times.

In den USA dürfen unbekannte Flugzeuge nur 120 Meter hoch fliegen(öffnet im neuen Fenster) und innerhalb eines Umkreises von 8 Kilometern um Flughäfen herum gar nicht aufsteigen.
Sollte sich ein schwerer Zwischenfall ereignen, könnte das Folgen für private Drohnenpiloten haben – bis hin zu einem Verbot der Fluggeräte, was die Hersteller natürlich vermeiden wollen. Der Drohnenhersteller DJI reagierte bereits : In seinen neuen Phantom-Modellen, die mit GPS ausgerüstet sind, sind selbst Flugverbotszonen errichtet. In den festgelegten Bereichen rund um Flughäfen startet die Drohne nicht und über 400 Fuß kommt sie auch nicht.
Die Liste der Flugzwischenfälle in den USA kann online von Scribd(öffnet im neuen Fenster) heruntergeladen werden.



