Luftverkehr: Innenministerium will Laserpointer als Waffen einstufen

Das Bundesinnenministerium prüft wegen häufiger Störungen des Luftverkehrs, starke Laserpointer als Waffen einzustufen. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet(öffnet im neuen Fenster) , wird auch ein Verbot des Mitführens solcher Laser erwogen.
Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung wurden dem Luftfahrtbundesamt im vergangenen Jahr 322 Angriffe auf Flugzeuge und Hubschrauber deutscher Airlines mit Laserpointern gemeldet, der Großteil davon im Inland. 2012 waren es 342 Laserattacken, im Jahr davor 279 Angriffe. Einige der Piloten, so das Luftfahrtbundesamt, mussten sich deswegen in augenärztliche Behandlung begeben.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der Saarbrücker Zeitung, dass die Behörde "aufgrund vermehrt aufgetretener Fälle der missbräuchlichen Verwendung von Laserpointern" Maßnahmen ergreifen wolle, "die geeignet sind, den Missbrauch nachhaltig einzudämmen" . Daher prüfe man die Aufnahme von Laserpointern ins Waffengesetz. Außerdem sei "ein Verbot des Mitführens ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses" Teil der Planungen.
Wer einen Piloten blendet, kann bereits mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden, in besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
Die Lichtleistung von Laserpointern liegt meist unter 3 mW, es gibt aber auch Geräte mit einer Leistung von 10 mW und mehr.
Laut einem aktuellen Polizeibericht(öffnet im neuen Fenster) wurde eine Taxifahrerin aus Jülich mit einem blauen und einem grünen Laserstrahl geblendet. Die Sichtbeeinträchtigung war nach ihren Angaben so intensiv, dass sie die vor ihr liegende Straße für den Moment nicht mehr erkennen konnte. Die Polizei ermittelt nun, da ein Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eröffnet wurde.



