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Luftsicherheitsgesetz: Bundeswehr soll bei Drohnenabwehr unterstützen

Rund 530 Drohnen haben seit Januar kritische Infrastruktur in Deutschland überflogen. Nun will die Regierung die Bundeswehr zur Abwehr einsetzen.
/ Andreas Donath
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HP-47 Effektor (Bild: Bundeswehr/Screenshot: Golem.de)
HP-47 Effektor Bild: Bundeswehr/Screenshot: Golem.de
Inhalt
  1. Luftsicherheitsgesetz: Bundeswehr soll bei Drohnenabwehr unterstützen
  2. Wie Drohnenabwehr funktioniert

Die Bundeswehr könnte bald eine größere Rolle beim Schutz vor unerlaubten Drohnenflügen spielen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) , der den Streitkräften die Amtshilfe bei der Drohnenabwehr ermöglichen soll. Im Ernstfall wäre auch der Einsatz von Waffen vorgesehen.

Die geplante Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ziele darauf ab, die Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär zu beschleunigen, berichtete der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) . Anlass sind Vorfälle der vergangenen Monate, bei denen mutmaßlich aus Russland gesteuerte Drohnen über sensiblen Einrichtungen gesichtet wurden.

Nach Angaben des CDU-Politikers Roderich Kiesewetter in einem Phoenix-Interview(öffnet im neuen Fenster) wurden zwischen Januar und März 2025 rund 530 Drohnen mit möglicher russischer Herkunft über kritischer Infrastruktur in Deutschland registriert. Die Deutsche Flugsicherung meldete bis Ende August 144 Zwischenfälle an Flughäfen – mehr als im Vorjahreszeitraum mit 113 Vorfällen.

Ende September kam es in Schleswig-Holstein laut ZDF-Bericht zu Überflügen(öffnet im neuen Fenster) , die Behörden als besonders bedenklich einstuften. Drohnen wurden über dem Kieler Kraftwerk, dem Universitätsklinikum, der U-Bootwerft TKMS sowie der Raffinerie Heide beobachtet. Ein interner Vermerk deutet Medienberichten zufolge auf systematische Vermessungsflüge hin(öffnet im neuen Fenster) .

Verfassungsrechtliche Bedenken

Die geplante Gesetzesänderung ist verfassungsrechtlich umstritten. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz(öffnet im neuen Fenster) vertrat zuletzt die Auffassung, ohne Verfassungsänderung sei ein Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr nicht möglich. Auch der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings(öffnet im neuen Fenster) , sah laut einem Bericht des Onlinemagazins für Juristen, Legal Tribune Online (LTO), neben der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits zusätzlich Bedarf für eine Grundgesetzänderung.

Verena Jackson, Expertin für Sicherheitsrecht an der Universität der Bundeswehr, wies jüngst im ZDF auf die verfassungsrechtlichen Grenzen hin(öffnet im neuen Fenster) : "Für solche Situationen wie jetzt mit den Drohnen ist die Ausnahme für Unglücksfälle nicht gedacht" . Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr im Inland in Friedenszeiten nur in engen Ausnahmefällen vor – etwa als Amtshilfe bei Katastrophen.

Der Staatsrechtler Joachim Wieland ist einem Bericht auf der Plattform InsideBW zufolge derweil anderer Meinung(öffnet im neuen Fenster) : Seine Einschätzung deutet laut Handelsblatt darauf hin, dass mit Blick auf die bestehende Verteidigungsbefugnis für solche Einsätze keine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sei.


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