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Luftfahrtbehörde: Lufthansa erlaubt Airtags wieder im Aufgabegepäck

Die Lufthansa hat ihre Entscheidung gegen die Apple Airtags revidiert und erlaubt die Tracker nun wieder im Aufgabegepäck.
/ Michael Linden
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Ein Airtag von Apple (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)
Ein Airtag von Apple Bild: Tobias Költzsch/Golem.de

Lufthansa hat die Entscheidung gegen Airtags aufgehoben und in einem Tweet(öffnet im neuen Fenster) erklärt, dass sie mit den deutschen Luftfahrtbehörden beraten habe. Diese hielten die Verwendung von Bluetooth-Trackern für Passagiere für sicher.

"Das Luftfahrt-Bundesamt hat heute bestätigt, dass es unsere Risikoeinschätzung teilt, dass Ortungsgeräte mit sehr geringer Batterie- und Sendeleistung im aufgegebenen Gepäck kein Sicherheitsrisiko darstellen" , teilte die Fluggesellschaft mit. "Damit sind diese Geräte auf Lufthansa-Flügen erlaubt," schreibt Lufthansa.

Am Wochenende hatte die Fluggesellschaft noch genau das Gegenteil erklärt und die Nutzung der Airtags im aufgegebenen Gepäck untersagt. Weil im Sommer 2022 viele Gepäckstücke nicht ordnungsgemäß befördert wurden, löste dies eine Welle der Kritik aus. Unverständnis über die Entscheidung, aber auch die Vermutung, dass Lufthansa es so erschweren wolle, die Gepäckstücke selbst zu lokalisieren, machten sich breit.

Die Lufthansa argumentierte, dass Tracker in Gepäckstücken, die im Frachtraum verstaut werden, aufgrund internationaler Richtlinien für persönliche elektronische Geräte deaktiviert werden müssen, weil ihre Batterien entnehmbar sind.

Vielmehr scheint es jedoch eine Regelungslücke zu geben, in die die kleinen Tracker hineingefallen sind. Wie die Europäische Agentur für Flugsicherheit erklärte, erlaube ihre Verordnung Tracker nicht, verbiete sie aber auch nicht. Die Fluggesellschaften hätten deshalb das Recht, selbst zu entscheiden.

Die Lufthansa hatte sich zuvor auf die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für gefährliche Güter sowie auf die Funkfunktion der Tracker berufen. Die Luftfahrtorganisation selbst erklärte am Dienstag, dass sie keine Regulierungsbehörde sei und keine Aufsichtsfunktion über die Fluggesellschaften ausübe.


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