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Luftfahrt: Swiss-Maschine landet wegen Powerbank außerplanmäßig

Ein Akku hat zur Zwischenlandung eines Swiss-Flugs nach Boston geführt. Es ist bereits der zweite Vorfall bei der Airline binnen zwei Wochen.
/ Nils Matthiesen
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Powerbank zwingt Swiss zur Landung. (Symbolbild) (Bild: Ant Armada / Pexels)
Powerbank zwingt Swiss zur Landung. (Symbolbild) Bild: Ant Armada / Pexels

Eine Maschine der Fluggesellschaft Swiss musste auf ihrem Weg von Zürich nach Boston eine außerplanmäßige Zwischenlandung(öffnet im neuen Fenster) im irischen Dublin einlegen. Der Flug LX 52 war am Sonntagabend in der Schweiz gestartet. In den frühen Morgenstunden landete das Flugzeug schließlich in Irland. Als Ursache nannte das Unternehmen Rauchentwicklung in der Kabine, die von einer Powerbank ausging.

Die Besatzung setzte nach Angaben der Airline ein Notsignal ab, um Priorität für die Landung am Flughafen Dublin zu erhalten. Das Unternehmen betonte, dass es sich nicht um eine Notlandung handelte. Die 206 Passagiere verbrachten die verbleibende Zeit in Hotels, während die Fluggesellschaft die Weiterreise organisierte.

Zweiter Vorfall innerhalb von zwei Wochen

Der Vorfall ist das zweite Ereignis dieser Art bei der Airline innerhalb von 14 Tagen. Ende Juli steuerte eine Swiss-Maschine auf der Strecke von Zürich nach New York außerplanmäßig Bangor im US-Bundesstaat Maine an. Grund dafür war Rauch in der Passagierkabine, den eine Ladebox für Kopfhörer verursachte. Das Gerät war zwischen zwei Sitze geraten und durch Einklemmung beschädigt worden. Swiss stuft solche Ladeboxen aufgrund der integrierten Ladefunktion ebenfalls als Powerbank ein.

Sicherheitsregeln für Akkus an Bord

An Bord moderner Passagierflugzeuge befinden sich oft mehr Akkus als Fluggäste. Powerbanks bergen ein Erwärmungs- und Brandrisiko, das im schlimmsten Fall zur Zerstörung von Flugzeugen führen kann. Airlines versuchen, dieses Risiko durch verschärfte Mitnahmebestimmungen(öffnet im neuen Fenster) zu begrenzen.

Seit Januar 2026 verbieten daher alle Fluggesellschaften der Lufthansa-Gruppe die Nutzung sowie das Aufladen von Powerbanks während des Flugs. Die Mitnahme im Handgepäck bleibt erlaubt, allerdings dürfen Fluggäste die Stromspeicher ausschließlich am Körper tragen, in der Sitztasche verstauen oder unter dem Vordersitz unterbringen. Die Unterbringung in den Gepäckfächern über den Sitzreihen ist untersagt. Die Regeln begrenzen die Mitnahme zudem auf maximal zwei Powerbanks pro Person. Akkus bis 100 Wh erfordern keine Genehmigung, Kapazitäten zwischen 100 und 160 Wh benötigen eine Freigabe und Einheiten über 160 Wh sind generell verboten. Auch für E-Zigaretten gilt an Bord ein Nutzungs- und Ladeverbot.


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