Luca-App und Papier: Polizei fragte Corona-Kontaktdaten in 100 Fällen ab

Mehr als 500 Personen sollen von den Polizei-Abfragen von Corona-Gästelisten betroffen sein. Manche Fälle waren definitiv rechtswidrig.

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Zwei Polizisten
Zwei Polizisten (Bild: Markus Spiske/Pixabay)

In mehr als 100 Ermittlungsverfahren haben Polizei und Staatsanwaltschaft auf Kontakt-Nachverfolgungsdaten aus Corona-Listen und der Luca-App zugegriffen, die eigentlich nur zur Unterbrechung von Infektionsketten gesammelt wurden. Das ergab eine bundesweite Umfrage des ZDF. Demnach sind mindestens 500 Personen betroffen.

Das ZDF geht jedoch davon aus, dass die Zahlen weitaus höher sind, da die Staatsanwaltschaften solche Datenabfragen nicht gesondert erfassen. In vielen Fällen bleibe daher uneindeutig, aus welchen Quellen die Daten stammten. In mindestens fünf Fällen sollen die Daten abgefragt worden sein, obwohl das Infektionsschutzgesetz dies zu diesem Zeitpunkt untersagte. Die Polizei griff also illegal auf die Daten zu.

In mindestens einem Fall wurden über die Luca-App erfasste Daten über ein Gesundheitsamt abgefragt. Bei einer vergleichbaren App standen die Ermittler gar mit einem Durchsuchungsbefehl bei der App-Betreiberfirma vor der Tür. Da die Daten verschlüsselt waren, konnte der Betreiber sie nicht herausgeben und verwies die Polizisten an den Ort, an dem die Kontaktdaten erfasst worden waren.

Manche Staatsanwaltschaften halten Zugriff trotz Verbot für legal

In vielen Bundesländern müssen Gaststätten und andere Lokalitäten die persönlichen Daten der Gäste seit dem Frühsommer 2020 erfassen. War anfangs noch umstritten, ob Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Daten zugreifen dürfen, verbietet das Infektionsschutzgesetz eine Verwendung der Daten "zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung".

Nach Auffassung der beiden Generalstaatsanwaltschaften Rheinland-Pfalz gilt dies jedoch nicht absolut. Sie halten Datenabfragen bei Kapitalverbrechen für zulässig, wenn eine Anordnung eines Ermittlungsrichters vorliegt.

Der nordrheinwestfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) betont jedoch, dass das Datenverwertungsverbot für Ermittlungsbehörden auch bei der Verfolgung schwerster Straftaten wie Tötungsdelikte gelte. "Das mag man im Einzelfall unangemessen finden, die Regelung hat ihren Ursprung aber im hohen Rechtsgut der informationellen Selbstbestimmung und dient dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Umgang mit den erhobenen Kontaktdaten", sagte der Minister dem Kölner Stadt-Anzeiger (Paywall).

Auch die Landesdatenschutzbeauftragten sehen keine Ausnahmen. Der Gesetzgeber habe eine strikte, auf den Infektionsschutz fokussierte Zweckbindung angeordnet, sagte etwa der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri. "Eine Nutzung für Zwecke der Strafverfolgung ist seitdem grundsätzlich ausgeschlossen."

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caldeum 02. Feb 2022

Ich lass als Kontaktmöglichkeit nur meine Email Addr auf den Zetteln. Wenn jemand was...

Ach 22. Jan 2022

Da braucht man sich nicht mehr zu wundern, über die ziemlich große Anzahl von Leuten, die...

craxity 21. Jan 2022

Wenn Daten gesammelt werden, werden sie auch genutzt. Entweder illegal oder die...

desaboya 21. Jan 2022

Rechtliche Konsequenzen für Polizei oder Staatsanwaltschaften? Wo kämen wir denn da noch...



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