Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Emsige Ebayverkäufer sollten Verkaufstagebuch führen

Verkaufsplattformen wie Ebay melden dem Finanzamt private Verkäufe. Um bei Nachfragen auf der sicheren Seite zu sein, sollten Verkäufer Tagebuch führen.

Artikel veröffentlicht am ,
Erfassung der Verkäufe ergibt bei großen Summen Sinn.
Erfassung der Verkäufe ergibt bei großen Summen Sinn. (Bild: Envato)

Damit sehr aktive Privatverkäufer auf Ebay, Vinted, Etsy, Hood, Shpock, Booklooker und anderen Plattformen nicht ins Visier der Finanzämter kommen, sollten sie über ihre Verkäufe ein Tagebuch erstellen, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Das PStTG (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) verpflichtet die Plattformen (PDF), bei mehr als 30 Verkäufen im Jahr oder einem Umsatz von mehr als 2.000 Euro pro Jahr die Daten den Finanzämtern zu melden. Golem.de berichtete im Januar 2023 darüber.

Nach Angaben des Lohnsteuerhilfevereins werden Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Steuer-Identifikationsnummer und die registrierte Bankverbindung weitergegeben. Neben Verkaufspreisen werden auch Gebühren und Provisionen gemeldet.

Die Daten werden zunächst zentral dem Bundeszentralamt für Steuern übergeben, die es an die Finanzämter der Verkäufer weiterleitet.

Gemeldet werden muss, wenn mehr als 30 Verkäufe im Jahr zustande gekommen sind oder wenn mehr als 2.000 Euro Umsatz erwirtschaftet wurden. Die Summe kann gerade bei Elektronik oder Fahrzeugen schnell erreicht werden, gibt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) zu bedenken, entwarnt aber gleichzeitig.

"Wenn es sich um gebrauchte Artikel des täglichen Lebens handelt, darf so viel veräußert werden, wie man will", so Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Hier haben seinen Angaben nach Privatverkäufer steuerrechtlich nichts zu befürchten. Denn es sei davon auszugehen, dass bei gebrauchten Alltagsgegenständen keine Gewinnerzielung vorliegt. Sprich, in der Regel werden diese Gegenstände unter dem Neupreis, den der Verkäufer dafür gezahlt hat, verkauft.

Verkaufstagebuch ist nicht vorgeschrieben

Bei einigen Gegenständen können aber auch Privatpersonen Gewinne erzielen, zum Beispiel mit dem Verkauf von Schmuck, Münzen, Antiquitäten und Kunst. Hier handelt es sich nicht um normale Alltagsgegenstände. Es gilt eine gesetzliche Spekulationsfrist von einem Jahr. Erst danach dürfen sie steuerfrei verkauft werden. Mit einer Einschränkung: Wenn der Gewinn unter 600 Euro pro Jahr liegt, gilt eine Bagatellgrenze - er muss also nicht versteuert werden.

Bei einer hohen Anzahl von Verkäufen könnten die Finanzämter aber dennoch nachhaken, warnt der Lohnsteuerhilfeverein und empfiehlt, sich gegen einen ungerechtfertigten Verdacht mit einem Verkaufstagebuch zu wehren. Mit einer Liste der verkauften Artikel, die Markenname, Neupreis und Verkaufspreis enthält, könnte ein solcher Verdacht beim Finanzamt nachträglich entkräftet und nachgewiesen werden, dass keine Gewinne erwirtschaftet wurden oder falls doch, in welcher Höhe, heißt es seitens der Lohnsteuerhilfe Bayern. Eine Pflicht zu einem solchen Verkaufstagebuch gibt es aber nicht.

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brainslayer 08. Feb 2023 / Themenstart

doch ist es, wenn dein gewinn einen gewissen betrag im jahr übersteigt. es ist egal ob...

scrumdideldu 08. Feb 2023 / Themenstart

Garantiert löscht Ebay die Daten nicht. Sichtwort: Aufbewahrungspflicht. Die Details sind...

postemi 08. Feb 2023 / Themenstart

Es gibt so viele gewerbliche Händler die nicht versteuern bei den genannten Plattformen...

Zerberus1010 08. Feb 2023 / Themenstart

Allein dein Name assoziiert bei mir was..... Wo steht das es sich um ebay Kleinanzeigen...

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