Lkw-Maut: Kelber kritisiert Zweckentfremdung von Mautdaten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht einen "Dammbruch". Die Daten der Lkw-Maut sollen als Beweismittel gegen Spediteure eingesetzt werden.

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Die Daten der Lkw-Maut sollen nicht nur für Abrechnungszwecke verwendet werden.
Die Daten der Lkw-Maut sollen nicht nur für Abrechnungszwecke verwendet werden. (Bild: Toll Collect)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die geplante Verwendung von Mautdaten für die Ermittlung von Transportverstößen. "Die Mautdaten so zu verwenden, hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Zweck zu tun, für den sie erhoben wurden", teilte Kelber am Montag mit. Das halte er für einen "Dammbruch".

Ein in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossenes Gesetz durchbricht laut Kelber erstmals die strikte Zweckbindung für Mautdaten aus dem Bundesfernstraßenmautgesetz. "Erfasste Kennzeichen und Positionsdaten zur Mauterhebung sollen zukünftig zur Ermittlung bei Kabotage-Verstößen verwendet werden dürfen", hieß es weiter. Unter Kabotage wird in diesem Fall der Gütertransport durch einen EU-Staat verstanden, der von Unternehmen aus anderen EU-Staaten übernommen wird.

Das am 20. Mai 2021 beschlossene "Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes" sieht vor, dass das Bundesamt für Güterverkehr künftig Kennzeichen und Positionsdaten verarbeiten darf, um die Grenzübertritte der Lkw zu ermitteln. Dafür wird die bisherige Zweckbindung in Paragraf 4, Absatz 3 des Bundesfernstraßenmautgesetzes aufgehoben.

Die Pläne waren im ursprünglichen Gesetzesentwurf (PDF) der Regierung nicht vorgesehen. Die nun kritisierte Änderung (PDF) wurde nachträglich von den Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsprozess eingefügt. Auf Anfrage teilte die Behörde mit, über die geplante Änderung nicht informiert worden zu sein.

Nach Darstellung Kelbers ist ohnehin schon eine andere Lösung für das Problem vorgesehen: "Spätestens ab 2026 sollte jedes Fahrzeug mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgerüstet sein, wenn es im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt ist. Damit wären Verstöße gegen die Kabotageregelung effizient zu ermitteln. Warum bis dahin die immer wieder versprochene Zweckbindung der Mautdaten aufgehoben werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Die Mautdaten sind für die Verfolgung der Verstöße auch nur begrenzt geeignet."

Die nun vorgesehene Regelung soll daher zum Ende des Jahres 2025 auslaufen.

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ufo70 28. Mai 2021

Wir haben doch gerade erst gesehen, wie schnell selbst die elementarsten Grundrechte...

PrinzessinArabella 27. Mai 2021

Absolut richtig, wobei mit weniger Freiheit auch langfristig nicht mehr Sicherheit...

mke2fs 26. Mai 2021

Jupp, ist wie mit Macht. Gib jemandem uneingeschränkte Macht und er wird sie...

Ollinase 26. Mai 2021

...mach Dir nichts vor. Das Lamm, welches vor der Schlachtbank aufwacht, wird trotzdem...


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