Lizenzbestimmungen: Linux-Kläger zieht Antrag gegen Elektronikhersteller zurück

Entwickler von Linux-Projekten können aufatmen: Ein Rechtsstreit rund um Lizenzbestimmungen ist abgesagt. Damit ist zumindest vorerst keine Abmahnwelle zu befürchten.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Pinguine sind das Maskottchen von Linux.
Pinguine sind das Maskottchen von Linux. (Bild: Mathilde Bellenger/AFP/Getty Images)

Der umstrittene Linux-Programmierer Patrick McHardy geht vorerst nicht weiter gegen den Elektronikhersteller Geniatech Europe GmbH vor. Der Kläger zog am 7. Februar 2018 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen aus Herzogenrath bei Aachen zurück. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Köln Geniatech noch auf Antrag von McHardy mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro gedroht, sollte es noch einmal Linux verbreiten und dabei gegen bestimmte Lizenzbedingungen verstoßen (Aktenzeichen 6 U 162/17).

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung am OLG angedeutet, dass er McHardy nicht für einen Urheber des freien Betriebssystems hält, sondern allein Linux-Erfinder Linus Torvalds. Der finnisch-amerikanische Informatiker hatte 1991 das Linux-Projekt gestartet. Seitdem haben sich über 15.000 Programmierer an der Weiterentwicklung des Systems beteiligt, darunter auch McHardy.

Das Verfahren war in der Branche mit Spannung beobachtet worden, weil viele Firmen eine Klagewelle befürchteten, selbst wenn sie nur gegen kleinere Details der Linux-Lizenz verstoßen und beispielsweise versäumen, ihren Produkten eine DVD mit den Lizenzbedingungen beizulegen und stattdessen nur den Lizenztext online veröffentlichen.

McHardy steht wegen seiner Abmahnaktivitäten selbst in der Linux-Szene in der Kritik. So war das beklagte Unternehmen Geniatech von der Linux Foundation unterstützt worden. Das gemeinnützige Konsortium hat sich zum Ziel gesetzt, das Wachstum von Linux zu unterstützen und zu fördern.

Der Kläger McHardy nannte in einem Interview mit der dpa den Vorwurf, er bereichere sich an einem Open-Source-Projekt, "relativ absurd". Ob es später noch einmal zu einem Verfahren in der Hauptsache kommen wird, steht bislang nicht fest.

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Herfen 19. Mär 2018

Auch von mir Dank. herfen.com

486dx4-160 08. Mär 2018

Der Quellcode muss nicht zur Verfügung stehen, sondern Kunden zur Verfügung gestellt...

chewbacca0815 08. Mär 2018

Rein juristisch geht's doch darum überhaupt nicht. Die wichtigste Passge im Artikel ist...



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