Lizenzbestimmungen: Linux-Abmahnungen verunsichern Elektronikbranche

Das Betriebssystem Linux ist die Basis vieler Elektronikgeräte, nun schauen Soft- und Hardwareentwickler sorgenvoll einem Gerichtsverfahren in Köln entgegen. Es könnte eine Welle von Abmahnungen gegen Unternehmen auslösen.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Pinguine sind das Maskottchen von Linux (im Bild sind übrigens zwei junge Eselspinguine zu sehen).
Pinguine sind das Maskottchen von Linux (im Bild sind übrigens zwei junge Eselspinguine zu sehen). (Bild: Mathilde Bellenger/AFP/Getty Images)

Die angedrohte Strafe ist hoch: 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise bis zu sechs Monate Haft drohen Mike Decker, Geschäftsführer der Firma Geniatech Europe aus Herzogenrath bei Aachen, sollte er noch einmal gegen die komplizierten Lizenzbedingungen von Linux verstoßen. Erstritten hat das Urteil des Landgerichtes Köln der in der Szene umstrittene Entwickler Patrick McHardy. Am 7. März 2018 wird sich das Oberlandesgericht Köln mit dem Fall beschäftigen.

Linux treibt die meisten der Systeme an, die große Datenbanken und Webanwendungen steuern. Weniger bekannt ist, dass auch unzählige Geräte der Unterhaltungselektronik Linux verwenden, darunter die Satellitenempfänger der Firma Geniatech. Decker räumt inzwischen ein, dass er beim Einhalten der Linux-Lizenz GPLv2 (GNU General Public License) zunächst geschlampt habe. So hatte Geniatech den Linux-Code benutzt und abgeändert, dabei aber versäumt, den neuen Quellcode offenzulegen, damit andere Menschen auch davon profitieren können.

Die Verstöße gegen die Linux-Lizenz hat Geniatech selbst nach Einschätzung von McHardy inzwischen längst beseitigt. Trotzdem treffen sich beide Parteien vor Gericht. Geniatech-Chef Decker will nach eigenen Worten verhindern, dass einzelne "Lizenz-Trolle" mit überzogenen Vertragsstrafen die kommerzielle Nutzung von Linux quasi unmöglich machen.

McHardy war eine Zeit lang ein wichtiger Kernel-Programmierer und hat die Entwicklung einer wichtigen Netzwerk-Komponente (Netfilter) vorangetrieben. "Viele Teile des Codes hatten damals eine deutlich geringere Qualität als heute, so dass ich viele Jahre Arbeitszeit investiert habe, den Code aufzuräumen, die Pflegbarkeit zu erhöhen, Fehler und Inkonsistenzen zu beheben", sagte McHardy in einem Interview mit der dpa.

Da die Aufgabe "sehr nervenaufreibend" gewesen sei, habe er sich nach zehn Jahren Mitarbeit mehr und mehr in den Hintergrund zurückgezogen, um sich wieder verstärkt auf seine eigene Entwicklungstätigkeit zu konzentrieren.

Bei etlichen Linux-Aktivisten klingt die Geschichte anders: McHardy sei wegen seiner umstrittenen Abmahn-Aktivitäten im Sommer 2016 suspendiert worden. Mindestens vier Jahren lang habe er über 50 Lizenzverletzungen angemahnt und zum Teil vor Gericht gebracht, was Zahlungen von mehreren Millionen Euro nach sich gezogen haben soll.

McHardy nennt den Vorwurf, er bereichere sich an einem Open-Source-Projekt, "relativ absurd". Das deutsche Recht kenne nicht wie das amerikanische immens hohe Schadensersatzsummen, zudem könne ein Miturheber ohnehin keinen Schadenersatz an sich fordern. Im Falle von Unterlassungsklagen wie im Fall Geniatech flössen Ordnungsgelder ausschließlich dem Staat zu. "Meine Forderungen belaufen sich im Normalfall auf Kostenersatz, das heißt die mir entstandenen Kosten für Anschaffung und Untersuchung von Produkten sowie Anwaltskosten."

Der Softwareentwickler räumt allerdings ein, auch Vertragsstrafen gefordert zu haben - "wenn ein Unterlassungsvertrag bestand und sich der Verletzer als besonders hartnäckig darstellte und nicht gewillt war, seine Verletzungen zu beheben." Auch hier tendierten die Gerichte zu eher zurückhaltender Bemessung von Vertragsstrafen, meint McHardy.

Die Szene reagiert zwiespältig. Manche Aktivisten begrüßen es durchaus, dass jemand den Firmen auf die Finger haut, die gegen die Linux-Lizenz verstoßen. McHardy wird allerdings vorgehalten, aus den Verstößen persönlich Profit zu schlagen, anstatt das Geld der Gemeinschaft der Linux-Entwickler zukommen zu lassen.

Geniatech-Chef Decker weist vor dem Gerichtstermin darauf hin, wie kompliziert es sei, die Linux-Lizenz vollständig einzuhalten. So könne man schon in die Falle laufen, wenn bei der erforderlichen Veröffentlichung des Quellcodes und der Lizenzbestimmungen ein kleiner Formfehler passiere. An dem Linux-Projekt hätten über die Jahre hinweg rund 15.000 Programmierer mitgearbeitet.

Das Risiko von teuren Abmahnungen sei unüberschaubar, wenn alle Entwickler rechtlich so behandelt würden, als seien sie der eigentliche Urheber von Linux. Dieser Status stehe aber alleine Linux-Erfinder Linus Torvalds zu. Deshalb könne der Linux-Bearbeiter McHardy auch gar nicht klagen, lautet ein Argument.

McHardy hat der Firma nach eigenen Angaben einen außergerichtlichen Vergleich angeboten. Er habe aber nie eine Antwort erhalten. Geniatech-Chef Decker sagt, er wolle den Fall nun durchziehen. "Ich will Ruhe im Karton."

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GodsBoss 10. Mär 2018

Auch hier gilt: Die Bedingungen der GPL wirken bei der Weitergabe. Ich kann GPL- und...

AllDayPiano 08. Mär 2018

Jo hast recht. Hatte ich falsch im Kopf. Deshalb schrieb ich weiter oben: Ich muss da...

Seitan-Sushi-Fan 06. Mär 2018

Völlig egal, wer sich bereichert. Wenn deren GPL-Code unrechtmäßig verwendet wurde und...

Seitan-Sushi-Fan 06. Mär 2018

Ich habe ein Sprichwort zitiert, nicht behautet, dass dies eins zu eins Gesetz ist.



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